Ist bald Schluss mit lustig? Foto: (Symbolfoto: Durch pathdoc/Shutterstock)

Hier läßt sich´s leben: Einwanderer ist die Bürgergeld-Profiteure

Oft schon sieben Monate nach ihrer Einreise bekommen viele Neubürger ihre Anerkennung als Flüchtling. In dem Moment wird ihnen der Geldhahn in Deutschland aufgedreht wie in keinem anderen Land Europas. Vom geplanten Bürgergeld profitieren vor allem sogenannte Flüchtlinge und auch viele abgelehnte Asylbewerber. 

Die Ampel legt nun noch mal eine Schippe drauf: Das künftige Bürgergeld erhöht auch die Leistungen für Flüchtlinge und viele abgelehnte Asylbewerber deutlich. Der Regelsatz erhöht sich von 449 auf 502 Euro. Eine Familie mit drei Kindern bekommt kassiert dann 2000 Euro plus Miete, Heizung, Gesundheitsversorgung und viele andere Teilhabe-Leistungen.

Schon jetzt ist die großzügige Geldversorgung mit deutschen Steuergeldern beispiellos im europäischen Raum. Für Asylzuwanderer ist das Leben auf  deutschem Sozialhilfeniveau entgegen aller politischer Phrasendrescher meist ein drastischer Wohlstandszuwachs – auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Oft schon sieben Monate nach ihrer Einreise werden viele Neubürger als Flüchtlinge anerkannt. Ab dem Moment werden sie einheimischen Grundsicherungsbeziehern gleichgestellt.

Auch für die stetig wachsende Gruppe der abgelehnten Asylbewerber gibt es in Deutschland keinen Grund zur Verzweiflung. Sie erhalten meist sehr schnell eine “Duldung”, mit der ihre Bezüge in der Regel nach anderthalb Jahren auf das übliche Grundsicherungsniveau steigen. “Nach einem 18-monatigen Aufenthalt muss das Sozialamt automatisch die sogenannten ,Analogleistungen‘ erbringen. Das bedeutet: Die Betroffenen bleiben zwar nach wie vor formal leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber es werden nahezu sämtliche Vorschriften der ‚normalen‘ Sozialhilfe des Sozialgesetzbuches auf sie angewandt (höhere Regelbedarfe, Krankenversicherungskarte ohne Einschränkungen beim Behandlungsanspruch, höhere Einkommens- und Vermögensfreibeträge, ausdrückliche Anwendung der Mehrbedarfe)“, erklärt der Paritätischen Wohlfahrtsverband die  geltende Rechtslage.

Damit stellt sich Deutschland an die Spitze. In keinem anderen Land gibt es eine ähnlich großzügige Regelung für abgelehnte Asylbewerber. Selbst in Frankreich – nach Deutschland zweitbeliebtestes Ziel für Asylzuwanderer – gibt es für Abgelehnte keinen Anspruch auf Grundsicherung. Es gibt aber Sonderregelungen wie eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Erkrankte.

In den Niederlanden verfolgt herrscht das sogenannte „Bed, Bad, Brood“-Programm (Bett, Bad, Brot) für abgelehnte Asylbewerber, um sie zur Ausreise zu bewegen. In Luxemburg hat „ein erwachsener abgelehnter Asylbewerber kein Anrecht mehr auf monatliche Sozialleistungen. Die Unterbringung in einer Unterkunftseinrichtung und die Verpflegung bleibt ihm jedoch weiter gewährt“, heißt es aus dem dortigen Außenministerium gegenüber der Welt am Sonntag.

In Großbritannien erhalten „abgelehnte Asylbewerber 40,85 Pfund (47 Euro) pro Woche und, falls sie staatlicherseits in Einrichtungen mit Vollverpflegung untergebracht sind, 8,24 Pfund wöchentlich“. In der Schweiz greift für Abgelehnte die sogenannte Nothilfe. Sie besteht laut einem Sprecher des dortigen Staatssekretariats für Migration aus einem “nicht einschränkbaren Minimalanspruch auf Nahrung, Kleidung und Unterkunft”.

Finden anerkannte und abgelehnte Asylbewerber in Griechenland keine Arbeit, heißt es für sie weiterziehen. “Nach Abschluss des Verfahrens gibt es keine Sozialleistungen mehr, weder für anerkannte noch für abgelehnte Asylbewerber”, erklärt das zuständige Migrationsministerium.

In Deutschland und Europa besteht an dem Thema der Leistungsunterschiede für Asylzuwanderer innerhalb Europas offenbar kein Interesse. “Keines der vielen befragten Ministerien, Behörden und Migrationsforschungseinrichtungen in Deutschland und EU kann einen europäischen Vergleich der Leistungshöhe für anerkannte und abgelehnte Asylbewerber liefern”, so die Welt.

Sozialsystemexpertin Regina Konle-Seidl vom Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) wollte es genauer wissen. Sie ermittelte “aufgrund von OECD-Daten die kaufkraftbereinigten Mindestsicherungsniveaus von fünf besonders leistungsfähigen Sozialstaaten für 2019“. Demnach lag Deutschland (889 Euro) bei Alleinstehenden vor Frankreich (640) und Österreich (861), jedoch hinter Dänemark (957) und den Niederlanden (969). Unschlagbar ist Deutschland bei der Versorgung von Familien mit zwei (oder mehr) Kindern: Sie kassieren hierzulande für ihr bloßes Dasein mit 2100 deutlich mehr als Frankreich (1370), Österreich (1550) und die Niederlande (1707). Etwas großzügiger ist nur noch Dänemark mit 2484).

Ihre Untersuchung beziehe sich auf das allgemeine Grundsicherungsniveau, nicht speziell auf anerkannte Flüchtlinge, erklärt Konle-Seidl. Diese sollten laut EU-Recht zwar gleichgestellt werden, doch in Dänemark, dem insgesamt großzügigsten der untersuchten Staaten, sei das “erst nach neun Jahren Aufenthalt” der Fall. So lange erhielten Flüchtlinge “eine Integrationsleistung, die je nach Familienkonstellation 30 bis fast 50 Prozent niedriger ist als die reguläre Grundsicherung”. (MS)

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