Urteil (Bild: shutterstock.com/Von Studio Romantic)
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Klatsche: Nach Corona-kritischem Artikel gefeuerte Journalistin siegt vor Gericht

Der Leitung der „Ostthüringer Zeitung“ passte es nicht, dass die Journalistin Sylvia Eigenrauch in einem Artikel nicht wie üblich im hetzerischen und diffamierenden Framing über die Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen berichtete und kündigte sie. Eigenrauch wehrte sich und bekam nun vom Arbeitsgericht in Gera recht. 

In der zum Medienkonzern Funke Mediengruppe (Essen) gehörende Regionalzeitung „Ostthüringer Zeitung“ hatte die leitende Redakteurin Sylvia Eigenrauch wie kaum einer ihrer Kollegen während des Coronaterrors gegen diesen angeschrieben. Eigenrauch berichtete eben nicht wie das Heer der Mainstreamjournalisten im hetzerischen und diffamierendem Tenor über die stattgefundenen Corona-Maßnahmenproteste.

Das wurde ihr zum Verhängnis, die Leitung der Zeitung kündigte ihr nach fast 35 Jahren Betriebszugehörigkeit. Eigenrauch indes zog vor Gericht. Am Donnerstag hat das Arbeitsgericht im thüringischen Gera entschieden, dass die Kündigung unwirksam ist (Az. 2 Ca 336/22). Sie muss laut Spruch des als “mutig” zu bezeichnenden Richters Stefan Werner zu ihren bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden und darf demnach mit sofortiger Wirkung an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Das Gericht befand: Die vom Arbeitgeber beanstandeten Artikel, die zur Kündigung der Redakteurin geführt hatten, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen und hätten nicht gegen publizistische Richtlinien der Zeitung verstoßen, so das Gericht.

Ihr regierungsgetreuer Arbeitgeber, die „Ostthüringer Zeitung“ gab nach ihren Meinungsartikeln, die im Januar veröffentlicht wurden und sich sich mit den Protesten gegen die staatliche Corona-Politik befasst hatte, als Kündigungsgrund an: „Frau Eigenrauch hat wiederholt journalistische Beiträge erstellt und veröffentlicht, die der Tendenz der Ostthüringer Zeitung (OTZ) entgegenstehen. Damit hat sie eine äußerst schwere Pflichtverletzung begangen.“

Eine dieser “schweren Pflichtverletzung ” bestand in Sätzen wie: „Mir erzählten Geraer, dass sie in der Breitscheidstraße das erste Mal in ihrem Leben als Nazis und Faschisten beschimpft wurden.“ Eine weitere Passage in ihrem Artikel, die Eigenrauch laut dem Focus zum Verhängnis wurde, lautete: „Ja, die Demonstrationen sind weiter nicht angemeldet. Doch kein Mensch ist illegal. Das Versammlungsrecht ist ein Abwehrrecht gegen den Staat und dazu gemacht, dass sich Minderheiten Gehör verschaffen können.“

Ihr damaliger Chefredakteur Jörg Riebartsch fiel zwei Tage nach dem Erscheinen ihres Artikels in einer wütenden Email über die Journalistin her und warf ihr vor, „eine Betrachtung“ geschrieben zu haben, „die der Tendenz dieser Zeitung, der OTZ, entgegensteht“. Und weiter: „Ich rüge das ausdrücklich und will nicht, dass so etwas noch einmal geschieht.“ Riebartsch: „Sie haben mit diesem Beitrag nicht nur gegen die tradierte Linie der Zeitung verstoßen, sondern nachhaltig das Ansehen der Zeitung als seriöse Informationsquelle geschädigt.“ Offiziell hieß es aus der Zeitungsleitung, sie würden den Lesern der Zeitung der Eindruck vermittelt, dass die Redakteurin „Quellen zweiten Grades nutzt, die Fakten nicht überprüft und damit unvollständig darstellt“. Weiter hieß es, die Redaktionsleiterin Eigenrauch  habe „das Versammlungsrecht falsch dargestellt, Rechtsverstöße verharmlost und die Faktenlage nicht richtig berücksichtigt“. Mit ihrem Artikel habe sie „in keinster Weise die Belange der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung berücksichtigt“, sondern sich „einer lautstarken Minderheit angedient“.

Die regierungstreue Mediengruppe behauptet nach wie vor, dass sie fest zum Grundgesetz und der freiheitlichen Ordnung steht. (SB)

 

 

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