Bundesweite Razzien wegen „Hassrede“: Erhellende Prioritäten des Rechtsstaats



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Razzia gegen politische Gegner – immer öfter auch im besten Deutschland aller Zeiten (Symbolbild: Shutterstock)

Der Staat geht gegen Kritik und unliebsame Meinungsäußerungen immer rigoroser vor, wobei die stetige Verwischung der Grenzen zwischen tatsächlich justiziablen Äußerungen in den sozialen Medien und legitimen, von der Presse- und Redefreiheit gedeckten Inhalten ganz bewusst vorangetrieben wird. Die drakonischen und brachialen Methoden, mit denen für Abschreckung bei all jenen gesorgt wird, die versucht sein könnten, ebenfalls ihre Gedanken in Worte zu fassen, erinnern zunehmend an polizeistaatliche Verhältnisse. So wurden am Mittwoch in 14 von 16 Bundesländern Razzien gegen Verfasser von „Hassbotschaften” im Internet durchgeführt. Wie üblich war der Berichterstattung über die Aktion nicht zu entnehmen, um welche konkreten Tatvorwürfe es sich handelte und was hier von den federführenden Staatsanwaltschaften als „Hassbotschaft“ eingestuft wurde.

Bei den vom Bundeskriminalamt koordinierten Einsätzen wurden Computer und Handys beschlagnahmt, zeilweise waren sogar Sondereinsatzkommandos (!) an den Durchsuchungen beteiligt. Die Berliner Polizei ließ mit Genugtuung verlauten, „Beleidigung, Volksverhetzung und rassistische Kommentare” seien strafbar und würden verfolgt, denn dabei handele es sich nicht um freie Meinungsäußerung. Was hierzulande jedoch alles schon als „Rassismus“ gilt, zeigte gerade wieder die öffentliche Reaktion des linkswoken Empöriums auf die launigen Aussagen Sandro Wagners bei der WM in Katar, der die Kleidung der Gastgeber mit „Bademänteln” verglich. Im Lichte solcher zum Skandal aufgebauschten Nichtigkeiten wäre es von hohem öffentlichen Interesse zu erfahren, was genau hier wem eigentlich zur Last gelegt wird und wegen welcher „Aussagedelikte“ und mitmaßlichen im Jahr 2022, also 80 Jahre später, wieder mal deutsche Polizisten deutsche Wohnungen stürmen.

Beunruhigende Häufung staatlicher Aktionen

Dass die Razzien zudem auch noch im Zusammenhang mit dem seit 2016 bereits achten „bundesweiten Aktionstag gegen Hassrede” standen, lässt hinsichtlich Objektivität derer Justizbehörden auch nichts Gutes vermuten: Anscheinend wollte man hier mit besonderem Aktionismus und Eifer punkten. Beunruhigend ist auch, dass sich die Frequenz solcher bundesweit konzertierter Einsätze häuft: Die letzte Großrazzia in 15 Bundesländern
gab es erst im Juni. Die Ermittlungen konzentrierten sich dabei auf üble Nachrede, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Dass jedoch auch wegen solcher Skurrilitäten wie der angeblich geplanten Entführung Karl Lauterbachs während einem seiner zahllosen Fernsehauftritte der Staatsschutz schwerstes Geschütz auffährt und medienwirksam eine gebrechliche Omi von einem halben Dutzend martialisch bewaffneten Spezialbeamten zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe fliegen lässt, zeigt das Ausmaß der Neurose, die die Sicherheitsbehörden im Linksstaat Deutschland erfasst hat (inzwischen deutet vieles darauf hin, dass die Lauterbach-Schnurre maßgeblich von einem eingeschleusten V-Mann als staatlichem Provokateur ausgeheckt worden war). Gegenüber Klima-Terroristen bleibt derselbe Apparat hingegen völlig untätig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die diesen beispiellosen Missbrauch der deutschen Staatsschutzorgane aktiv vorantreibt, begrüßte den neuen Aktionstag erwartungsgemäß als „deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze in Messengerdiensten, sozialen Netzwerken und Foren“. Man müsse die Täter aus ihrer vermeintlichen Anonymität holen, betonte sie. In manchen Bundesländern kommt man ihrem Drängen bereits nach: Für das kommende Jahr soll etwa in Sachsen-Anhalt eine „Zentralstelle zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet” eingerichtet werden. Letzte Woche hatten eingekaufte „Experten“ im Justizausschuss des Landtags vor Hasskriminalität gewarnt und behauptet, diese treffe „besonders oft Frauen, queere und migrantische Menschen und Jugendliche” – und außerdem, na klar doch, „Politiker und Journalisten”. Also praktisch jeden, der hierzulande zum Ziel (berechtigter) Kritik wird. So hieß es für Sachsen denn auch folgerichtig, die Postings seien vor allem „rechtsmotiviert“. Es gehe um „Fremden- oder Ausländerfeindlichkeit” und die „Konfrontation mit dem Staat”, aber – auch das wird immerhin am Rande noch erwähnt, auch um „linke Konfrontation gegen Rechts”.

Untätigkeit bei Islamismus, Schleppern und Drogendelikten

Bei der gestrigen Massenaktion folgten den Einschätzungen dieser „Experten“ dann Taten: In Rheinland-Pfalz wurden die Wohnungen von insgesamt acht Tatverdächtigen durchsucht, Festnahmen gab es hierbei keine. Die Berliner Polizei erklärte, sich über Internetanbieter die IP-Adressen und Personalien der mutmaßlichen Täter besorgt zu haben. Teams von bis zu sechs Einsatzkräften hätten dann an den Haustüren Durchsuchungsbeschlüsse überreicht, diese erläutert und die Beschuldigten folgendermaßen belehrt: „Die Beweismittel können freiwillig herausgegeben werden, andernfalls wird durchsucht. Unsere Kollegen machen außerdem das Angebot einer Vernehmung“.

Abgesehen davon, dass man sich eine solche Konsequenz und einen vergleichbaren Fahndungs- und Ermittlungsdruck einmal in Bereichen wie Islamismus oder bei illegalen Aufenthalten wünschen würde, ist es ganz bemerkenswert, mit welchem Aufwand und welcher Selbstverständlichkeit derartige Aktionen durchgeführt und anschließend medial geflissentlich vermeldet werden. „Hassrede“ erscheint hier inzwischen als normaler Straftatbestand, eine Razzia dagegen scheint auf einer Stufe mit Drogenhandel oder Pädophilie zu stehen, wenn nicht gar schlimmer Tatsächlich ist der Begriff derart diffus, dass seine Zumessung an arbiträre Beliebigkeit grenzt.Neben offenkundigen Beleidigungen oder gar Drohungen, die schon immer strafrechtlich verfolgt wurde, erlaubt der Begriff „Hassrede” es letztlich jedem, sich durch Äußerungen anderer „gehasst” oder „diskriminiert” fühlt, zum Opfer einer Straftat zu stilisieren.

Schere im Kopf

Die Definition von „Hassrede“ liegt dabei im Grunde immer bei den vermeintlich Betroffenen. Wer sich etwa durch die Feststellung verletzt fühlt, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt, kann auch hier -wie bereits geschehen – „Hassrede” geltend machen und mindestens die Rücknahme der betreffenden Äußerung, wenn nicht gar die strafrechtliche Verfolgung dessen, der sie getätigt hat, einfordern.

In diesem Sinne werden auf allen politischen Ebenen neue (Straf-)Tatbestände etabliert und Verbote normiert, die die Grenzen des Sag- und Schreibbaren immer weiter verengen. So üben derzeit wieder – als konkrete Reaktion auf die Twitter-Übernahme durch Elon Musk – die EU ihre Mitgliedstaaten massiven Druck auf Online-Plattformen aus, damit vermeintliche „Hassrede” umgehend gelöscht wird. Die Gerichte, die eigentlich für die Behandlung solcher Vergehen zuständig wären, werden damit durch eine Paralleljustiz von Konzernen ersetzt, die diesen politisch aufgezwungen wurde. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wird dadurch immer weiter ausgehöhlt. Zudem vergrößert sich immer mehr die berüchtigte „Schere im Kopf“, dank der man sich jedes Wort zweimal überlegt und im Zweifel lieber gar nichts mehr sagt als etwas vermeintlich Falsches. Zugleich demonstriert der Staat mit seinen aufsehenerregend inszenierten Großrazzien, in welchen  Maße er inzwischen die Kommunikation der Bürger überwacht und dass ihm scheinbar nichts mehr entgeht: Er weiß jederzeit, was wer wann sagt – und er demonstriert seine Absicht, missliebige Äußerungen im Internet schnell und hart zu verfolgen. Wohin die Entwicklung am Ende führt, weiß jeder, der sich mit den Verhältnissen in Russland, China oder dem Iran befasst hat.

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