Chaos total: Endlosschlangen am 26.9.2021 vor Berliner Wahllokalen (Foto:Imago)

Nicht nur im Shithole, sondern im ganzen Land: AfD fordert Wiederholung auch der Bundestagswahl

Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus aufgrund zahlloser Pannen letzten Monat für ungültig erklärt hatte, versucht der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, die Ergebnisse der Bundestagswahl so weit wie möglich zu belassen, obwohl die Wahlpannen sich natürlich auch auf die Abgabe dieser Stimmen erstreckten. Mit den Stimmen der Ampel-Regierung
wurde am 10. November beschlossen, dass die Wahl lediglich in 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke wiederholt werden solle.

Damit will man offenbar verhindern, dass die Koalition ihre Mehrheit verliert, was angesichts ihrer katastrophalen Vorstellung höchstwahrscheinlich wäre. AfD und Union wollen dagegen nun eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Patrick Schnieder (CDU), erklärte, die im vergangenen Monat beschlossene Teilwiederholung sei „nach rein parteitaktischen Erwägungen“ verabschiedet worden und werde dem „Berliner Wahlchaos nicht ansatzweise gerecht“. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig, die dem Wahlprüfungsausschuss vorgesessen hatte, sagte gegenüber dem “Spiegel”, es sei nur logisch, dass ihre Fraktion Beschwerde einreiche. Oberste Prämisse müsse sein, dass das, was in Berlin bei der Bundestagswahl schiefgelaufen sei, „ernsthaft wiederholt wird und nicht nur halbgar abgefrühstückt wird“.

Offenkundige Mängel heruntergespielt

Die bislang 431 Bezirke, für die eine Wahlwiederholung beschlossen sei, seien nur „die Spitze des Eisbergs“. AfD-Fraktionschef Stephan Brandner bezeichnete das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs als „juristische Ohrfeige für die Entscheidung der Koalition, nur in einem Fünftel der Wahllokale die Berliner Bundestagswahl zu wiederholen“. Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz
hatte den Beschluss des Wahlprüfungsausschuss des Bundestages früh kritisiert. Dieser sei, so Scholz, „nach meinem Eindruck angetreten und tätig geworden mit der ungeschriebenen Zielsetzung, die Bundestagswahl möglichst unangetastet zu lassen“. Dessen Argumentation sei „in vielfacher Hinsicht sehr bedenklich“ gewesen. Er habe versucht, bestimmte offenkundige Mängel „herunterzuspielen“. Scholz plädierte dafür, den Artikel 44 des Grundgesetzes dahingehend zu ändern, dass das Bundesverfassungsgericht zur allein entscheidenden Instanz bei der Anfechtung eines Bundestagswahlergebnisses werde. Es müsse eine Einheitlichkeit wiederhergestellt werden, so dass „alles wieder auf einen Standard gebracht wird, der demokratisch verstanden, nachvollziehbar und auch vertrauenerweckend wird“. Das setze aber voraus, „dass ganz schnell entschieden werden muss“.

Man muss jedoch befürchten, dass sich das Wahlprüfungsverfahren nun so lange hinziehen wird, bis ohnehin die nächste Wahl ansteht. Damit wäre das rein machtpolitische Manöver der Ampel-Koalition gelungen, die himmelschreienden Fehler bei den Berliner Wahlen einfach auszusitzen. Der deutschen Demokratie wird durch die skrupellosen Manipulationen des Parteienstaates somit weiterer schwerer Schaden zugefügt. De facto ist der derzeitige Bundestag zu einem erheblichen Teil durch ungültige Stimmen zustande gekommen. Dem müsste umgehend abgeholfen werden. Da es den Parteien jedoch allein um den Machterhalt und ihre Pfründe geht, werden vielleicht bis zum Ende der Legislaturperiode die verheerenden Gesetze der Ampel-Regierung mit einer Mehrheit verabschiedet, die unrechtmäßig ist. (DM)

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