Wenn migrantische Wut auf Klima-Terror trifft

Das ging schnell: Anders als die biodeutschen, devoten Kartoffeln setzten Mitbürger mit Migrationshintergrund ihr Recht auf Notwehr um: Das gemeingefährliche Klima-Theater der “Letzten Generation” wurde am Montag schnell und effektiv beendet.

Auf einem Video, das von den Klima-Kleber-Irren am Montag – Ort unbekannt – selbst auf Twitter veröffentlicht wurde, zeigt, dass man sich diesem Terror nicht devot und hilflos ausliefern muss. Auf dem Filmmaterial sind aufgebrachte Männer und eine Frau zu sehen, die die Klimakleber wenig feinfühlig von der Fahrbahn zerren. Mutmaßlich – optisch wie auch dem Akzent nach zu urteilen –  handelte es sich um Menschen mit Migrationshintergrund.

Mit Unmutsbekundungen wie “Wir müssen zur Arbeit! Haut ab!“ oder „Hier runter!“ oder „Wir haben zu tun!“, werden die Klima-Extremisten unter den Armen oder an ihren Warnwestchen gepackt und von der Kreuzung entfernt. Offenbar geschockt über den scharfen Tonfall und die Entschlossenheit der Autofahrer, darunter befand sich auch ein Paketbote des DPD, lassen sich die Vertreter dieser indoktrinierten Generation an den Straßenrand schleppen.

„Das ist Körperverletzung, hört auf“, ist auf dem Video aus Richtung der von so viel Entschlossenheit wohl komplett überrumpelten Klima-Truppe zu hören. Das Video endet, als ein Mann auf den Filmenden zugeht und fragt: „Was filmst du mich?! Mach das aus.“

Auf Twitter dann das übliche Klima-Lamentie:

Rechtliche Bewertung solch beherzter Maßnahmen aus der “Zivilgesellschaft”: „Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen“, so Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg. Dabei sei nicht einmal eine Güterabwägung vorgesehen, erklärte der Strafrechtler gegenüber der Welt. Auch gegen verhältnismäßig geringfügige Angriffe dürfe man sich „mit robusten Mitteln zur Wehr setzen“ – sofern diese den größten Erfolg versprechen. „Die Aktivisten von der Fahrbahn loszureißen und wegzutragen ist eindeutig zulässig, auch wenn das wegen des Klebers zu erheblichen Handverletzungen führen sollte.“ Dabei sei es nicht entscheidend, wie lange die Blockade dauere. Das Recht auf Notwehr ende jedoch, sobald die Polizei vor Ort sei oder ihr Eintreffen erkennbar kurz bevorstehe. (SB)

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