Junge Wähler wählen AfD (Bild: shutterstock.com/ Von Bihlmayer Fotografie)
Junge Wähler wählen AfD (Bild: shutterstock.com/ Von Bihlmayer Fotografie)

Unfassbar: Wer der AfD etwas spendet, hat einen an der Klatsche

2018 vererbte der Bückeburger Erfinder Reiner Strangfeld der AfD rund 10 Millionen Euro. Nun könnte die Partei das Erbe wieder verlieren. Nach dem Motto: Wer der AfD etwas spendet, muss einen an der Klatsche haben, soll der Erblasser nun angeblich an “psychischen Erkrankungen” gelitten haben, die ihn testierunfähig gemacht haben. 

Der im Jahr 2018 verstorbene Erfinder Reiner Strangfeld aus Bückeburg bedachte die AfD mit einem rund 10 Millionen schweren Nachlass, der zu einem großen Teil aus Sachwerten wie Immobilien und Edelmetallen bestand und setzte die Partei als Alleinerbin ein. Nun – 5 Jahre nach dem Erbe bringt der Spiegel – frei nach dem Motto: Wer der AfD etwas spendet, musste einen an der Waffel haben – eine eventuelle Testierunfähigkeit von Stangfeld ins Spiel, aufgrund derer die Partei die Erbschaft wieder verlieren könnte.

Wie das Relotius-Blatt hinter seine Bezahlschranke berichtet, soll der Bückeburger Erfinder vor seinem Suizid im Juli 2018 “an psychischen Erkrankungen” gelitten haben. Darauf – so das Blatt- würden zahlreiche Schrift- und Tondokumente hindeuten, die sich im Nachlass des 79-Jährigen befanden. In den Unterlagen, die bei der Auflösung seiner Wohnung in Bückeburg zurückblieben seien, würde sich auch ein 20 Jahre altes psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 1999 befinden.

„Wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht testierfähig war, kann diese Verfügung angefochten werden“, so die mehr als praktische Einschätzung eine Hamburger Fachanwältin für Erbrecht gegenüber dem „Spiegel“, die in Aussicht stellt, dass es – da sich nach dem Tod des Erfinders kein Verwandter gemeldet hatten, um das Erbe einzufordern – Kanzleien und Detekteien gebe, die auf die Suche nach solchen Erben spezialisiert sind. Im Zweifel müsse die AfD den Nachlass an die tatsächlichen Erben zurückzahlen, so Habermann.

Ach ja! Neben den angeblich offenkundigen psychischen Problemen würden die Unterlagen aus dem Nachlass dem Spiegel-Bericht zufolge “zutiefst rechtsextreme und antisemitische Einstellung” wiedergeben. Demnach sympathisierte der Erblasser mit den Parteien DVU und NPD.

In Kommentarbereichen ist man sich sicher:

“Hätte er das Geld den Grünen vererbt, würde es keine Untersuchung geben.”

Andere wiederum finden es zum einen “interessant das Strangfeld in die Geschlossene kam, die StrassenkleberIn und Terroristin Lina Eichlee darf nach Straftaten frei herumlaufen”. Befinden aber zum anderen, dass es das eigentlich Skandalöse der Eifer sei, durch den jede Grenze zwischen Journalismus und Aktivismus verschwimmt.”

Offen die Frage: “Wenn das Testament ungültig sein sollte und sich keine Erben finden lassen, erbt dann der Staat dieses Vermögen? Ein Schelm, wer Böses dabei denken sollte…” (SB)

 

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