Ferdinand Wegscheider (Bild: Servus TV)
Ferdinand Wegscheider (Bild: Servus TV)

Österreichische Medienbehörde: “Wegscheider” verstieß gegen Objektivitätsgebot

Jubel in den Mainstreamredaktionsstuben: Die österreichische Wahrheitsbehörde – die KommAustria – hat entschieden: ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider hat in seiner Sendung in fünf Fällen gegen das “Objektivitätsgebot im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstoßen”. Der Sender kündigte Beschwerde an.

Die KommAustria – die Regulierungsbehörde für Rundfunk und audiovisuelle Medien und zugleich die Rechtsaufsichtsbehörde über den Österreichischen Rundfunk – ortete bei der ServusTV-Sendung “Wegscheider” – Achtung! – “grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat”. Im April des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass ein Verfahren eingeleitet wurde, da es „ausreichend Verdachtsmomente“ eines Rechtsverstoßes gebe. Am 23. Dezember 2022 gab die KommAustria bekannt, dass eine „Rechtsverletzung wegen Nichtachtung der Grundsätze der Objektivität und Meinungsvielfalt“ vorliege. Beifall erhält die KommAustria aktuell von der Süddeutschen Zeitung, welche den Eingriff der KommAustria in die Presse- und Meinungsfreiheit erwartungsgemäß nicht verurteilt, sondern in den Beiträgen von Wegscheider ein “Lehrbeispiel für die Verunglimpfung demokratischer Prozesse” ausmacht. Soweit- so gewohnt ekelhaft.

ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider beschäftigte sich in seiner Sendung mit dem auch in Österreich tobenden Corona-Terror. Die KommAustria – die Behörde führt sich beim Nachbarn als Wahrheitsbehörde auf – ortete grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat. Das Objektivitätsgebot sei im Rahmen von im November und Dezember 2021 ausgestrahlten Sendungen verletzt. Wegscheiders Verbrechen: Der studierte Rechtswissenschaftler und Intendant des privaten Fernsehsenders ServusTV hatte behauptet,  dass man keine Ahnung habe, wie und ob die Corona-Impfung wirke oder das Pferde-Entwurmungsmittel Ivermectin auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung wirke. Und: Wegscheider behauptete, dass die Regierung ihre Maßnahmen auf Basis von Vorhersagen und Mutmaßungen “von ein paar Simulationsforschern trifft, deren Prognosen in all der Zeit noch kein einziges Mal gestimmt haben”. Der Gesundheitsminister wiederum verschweige, so der Kommentator und Chefredakteur, “andere Heilmethoden”, weil diese neben der Impfung nicht gewünscht seien.

Die KommAustria stellte fest zwar fest, dass es sich um keine schwerwiegenden Rechtsverletzungen handle. Mutmaßlich als Disziplinierungsmaßnahme muss ServusTV nun binnen sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides dreimal in aufeinanderfolgenden Wochen im Rahmen von “Der Wegscheider” die Entscheidung verlesen und per Einblendung eines Texts kundtun.

Der Sender kündigte Beschwerde an. “Inhaltlich entspricht der Bescheid nach einer ersten Beurteilung nicht unserer Rechtsauffassung. Das heißt, wir sehen das gelassen und werden innerhalb offener Frist Beschwerde dagegen einlegen”, hieß es von Seiten des Senders. (SB)

 

 

f28a903921f64509b9d4b682b40fb616

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen