Nancy Faeser & Thomas Haldenwang; Bild: Collage aus Youtubescreenshots

„Delegitimierung des Staates“ ist das Wahre Unwort des Jahres 2022

983 von 5408 Lesern stimmten für den Begriff „Delegitimierung des Staates“ als wahres Unwort des Jahres, der von Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang im Verfassungsschutzbericht 2021 geprägt wurde, um Kritik an der Regierung zu kriminalisieren.

„Es gibt für eine freie Gesellschaft keine heimtückischere Bedrohung als eine Geheimpolizei, die jenseits gesetzlicher Befugnisse operiert“ sagte der demokratische US-Senator Frank Church 1975, als er einen Untersuchungsausschuss einrichtete, um die Exzesse von CIA und FBI im Rahmen der Watergate-Affäre zu untersuchen. Nun wollen die Republikaner einen ähnlichen Ausschuss einrichten, um die Instrumentalisierung der Justizbehörden und Geheimdienste zur Bekämpfung der Opposition zu untersuchen.

Wenn es in Deutschland jemals wieder eine effektive parlamentarische Kontrolle über die Regierung gibt, wird die Einführung des Tatbestandes „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ durch Faeser und Haldenwang sicher ein wichtiger Meilenstein in der Aufarbeitung der schleichenden Instrumentalisierung der deutschen Sicherheitsbehörden zur Oppositionbekämpfung darstellen.

Laut Verfassungsschutzbericht 2021 zielen „die diesem Phänomenbereich zugeordneten Akteure … darauf ab, das Vertrauen in das staatliche System zu erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Dies versuchen sie zu erreichen, indem sie unter anderem demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates verächtlich machen, staatlichen Institutionen und ihren Vertretern die Legitimität absprechen, zum Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen aufrufen, staatliche oder öffentliche Institutionen (z.B. der Gesundheitsfürsorge) mittels Sachbeschädigungen sabotieren oder zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung aufrufen.“

Nun dachten die meisten unbedarften Bürger bis dato, das Wesen einer Demokratie sei es, die Regierung kritisieren zu dürfen, und „demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates verächtlich machen“.

In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es immerhin „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. … Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Gut, dass wir jetzt eines Besseren belehrt wurden!

Im Strafgesetzbuch der DDR § 106 „Staatsfeindliche Hetze“ hieß es,

„Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
4. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

 

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