Karl Lauterbach (Bild: shutterstock.com/Juergen Nowak)
Karl Lauterbach (Bild: shutterstock.com/Juergen Nowak)

Lauterbachs “Leichenfledderei” weiterhin in der Kritik

Berlin – Wenn dieser Mann unterwegs ist, sollten sofort sämtliche Pathologien und Friedhöfe ihre Pforten schließen, ansonsten könnten nach dem Ableben so manche Körperteile fehlen…Aber ob Lauterbach mit seinem “Leichenfledderer-Vorstoß” durchkommt, ist noch fraglich:

In der Ampel-Koalition mehrt sich auf jeden Fall Kritik am Organspende-Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). “Das geltende Gesetz ist gescheitert”, hatte Lauterbach vergangene Woche gesagt. Gemeint war das vor knapp drei Jahren beschlossene Organspende-Gesetz, das zu mehr Aufklärung und einer höheren Spendenbereitschaft in Deutschland beitragen sollte.

Der Bundestag, so der Wunsch Lauterbachs, solle nun erneut über eine Widerspruchslösung abstimmen. “Ein Gesetz für gescheitert zu erklären, bevor es umgesetzt wurde, ist verfrüht”, sagte nun Kirsten Kappert-Gonther, Gesundheitspolitikerin der Grünen im Bundestag, der “Welt” (Mittwochsausgabe). Lauterbachs Aufgabe sei es, im Schulterschluss mit den Ländern die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zügig und umfassend umzusetzen.

“Anzunehmen, dass die Widerspruchsregelung hier den entscheidenden Unterschied macht, ist nicht schlüssig.” Der Organspende-Weltmeister Spanien zeige, dass nicht die Einführung einer Widerspruchsregelung, sondern Strukturreformen Jahre später den entscheidenden Unterschied machten. “Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit festgestellt, dass Menschen nicht automatisch zu Spendern erklärt werden sollen”, so Kappert-Gonther.

“Schweigen darf nicht Zustimmung bedeuten.” Auch Christine Aschenberg-Dugnus, parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Bundestagsfraktion, beharrt auf der aktuellen Gesetzeslage. “Ursächlich für den Rückgang der Bereitschaft zur Organspende ist nicht das Gesetz. Es hakt hier vielmehr an seiner konkreten Umsetzung”, so die Gesundheitspolitikerin. “Wir müssen jetzt dringend den Aufbau eines Transplantationsregisters sowie die Informationspflicht bei den Bürgerämtern voranbringen.” Auch sei die ärztliche Aufklärung über die Organspende wieder zu intensivieren.

Ursprünglich sollte das Online-Register am 1. März 2022 an den Start gehen, der Termin wurde jedoch immer wieder verschoben. “Voraussichtlich im ersten Quartal 2024 kann – nach gegenwärtigem Stand der Planungen – der Livegang erfolgen”, teilte ein Sprecher des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der “Welt” mit. Die “erheblichen Projektverzögerungen” seien von dem mit der Entwicklung beauftragten Dienstleister, der Bundesdruckerei, unter anderem mit der “Komplexität des Projekts” begründet worden, so der Sprecher.

Wer schweigt, stimmt zu. Und wer nicht reden oder schreiben kann – egal aus welchen Gründen – darf ebenfalls auseinandergenommen werden, oder wie? Herr Lauterbach, bleiben Sie uns vom Leib! (Mit Material von dts)

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