Die Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, in diesem Jahr das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu reformieren. Alle Varietäten und Ausgeburten mehr oder weniger links-woker Organisationen wittern darin nun eine Chance, ihre Agenda in Gesetzesform zu pressen. Ein Bündnis von 100 Organisationen hat dazu einen nicht weniger als 89 Seiten umfassenden Ergänzungskatalog erarbeitet (siehe hier). Diesen hat sich der renommierte Arbeitsrechtler und “Welt”-Kolumnist Arnd Diringer einmal umfassend zu Gemüte geführt und untersucht, was die Umsetzung dieses Katalogs in der Praxis bedeuten würde. Kurz zusammengefasst: Nichts Gutes. Während das AGG bislang das Ziel hat, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“, soll nun die Rücksichtnahme auf jedwede noch so lächerliche Befindlichkeit gesetzlich fixiert werden.
Dazu gehört natürlich vor allem die Kommunikation durch Sprache – womit wir beim Thema “Gender-Sprache” wären. Sie nimmt eine Schlüsselrolle im neuen Katalog ein: Der „diskriminierende Gebrauch von Sprache in Bezug auf das (nicht binäre) Geschlecht“ soll fortan bestraft werden. Doch das ist nicht alles: Diringer verweist darauf, dass das AGG schon jetzt erlaubt, angeblich benachteiligte Gruppen zu bevorzugen, etwa aufgrund des Geschlechts – doch dies soll nun obligatorisch werden. Der „Erwerb von und die Weiterbildung in Diversity-Kompetenz“ soll für alle Arbeitnehmer “sichergestellt werden“ und für Führungskräfte „verpflichtend sein“. In größeren Betrieben müssen „Diversity-Maßnahmen“ durchgeführt werden. Wer gegen das AGG verstößt, dem soll gar die Gewerbeerlaubnis entzogen werden können. Natürlich wird auch der geeignete Bürokratieapparat aufgebläht: So sollen die Befugnisse von „Antidiskriminierungsverbänden“ ausgebaut werden und die “Antidiskriminierungsstelle des Bundes” künftig noch mächtiger werden.
Nicht länger zum Wohle des deutschen Volkes
Der Amtseid des “Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung” soll zudem fürderhin nicht mehr die Verpflichtung enthalten, seine „Kraft dem Wohl des deutschen Volkes (zu) widmen“. Wenig überraschend, hat denn auch die derzeitige Amtsinhaberin Ferda Ataman, die für weiße Deutsche ohnehin nur Hass und Verachtung übrig hat, in den Forderungen eine „wichtige Grundlage“ für eine Reform des AGG erkannt. Diringer kommt hingegen zu einem ganz anderen Schluss: „Die Privatautonomie würde unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung auf dem Altar der Identitätspolitik geopfert“. Im Klartext heißt das: Staatliche und halbstaatliche Organisationen, die lediglich als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Ideologen und Karrieristen dienen, mischen sich in unternehmerische Abläufe ein, zwingen die wenigen Menschen, die noch vollauf damit beschäftigt sind, die von den gleichen Kräften ruinierte deutsche Wirtschaft noch einigermaßen am Laufen zu halten, zu lächerlichen ideologischen Schulungen im Stile maoistischer Umerziehungslager, und wollen zu allem Überfluss auch noch Betriebe nötigen, Mitglieder jeder selbsternannten oder sich auch nur “diskriminiert” wähnenden vermeintlichen Opfergruppe einzustellen – ganz unabhängig von deren fachlicher Qualifikation.
Und zur Moderierung und “Vertonung” dieses kulturmarxistischen Amoklaufs werden noch unzählige Sprachdiktate erlassen, die jede normale, authentische und sinnhafte Kommunikation unmöglich machen. Die woke Schikanierung der Bevölkerung würde damit einen neuen, totalitären Höhepunkt erreichen. Deshalb kann man mit Diringer nur hoffen, dass sich schnellstens ein möglichst breiter Widerstand gegen diese im Hinterzimmer ausgeheckten Verirrungen von weltanschaulichen “Aktivisten” formiert – bevor diese Regeln Wirklichkeit werden und sich wieder einmal jeder wundert, wie es dazu kommen konnte.