SUV (Symbolbild: shutterstock.com/Robert Bodnar T)

Schweizer greifen bei Ukraine-Flüchtlingen durch: Auto verkaufen oder keine Sozialhilfe

Der schweizerischen Kanton Aargau verschärft die Regeln: Ukrainer müssen ihr  Autos verkaufen, wenn sie Sozialhilfe beziehen wollen. Alles andere sei im Sinne der Rechtsgleichheit nicht mehr zu vertreten.

Auch die Schweiz hatte die Tore und die Steuerzahlerkasse ganz weit für ukrainische Flüchtlinge geöffnet. Doch nun hat der Aargauer Regierungsrat bereits zum zweiten Mal die Sonderverordnung für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung aus der Ukraine revidiert. Ab dem 10. März müssen – anders als im spendablen Deutschland – auch Motorfahrzeuge von schutzbedürftigen Personen zwölf Monate nach Einreise in die Schweiz bei der Bedarfsprüfung angerechnet werden. Das bedeutet, dass die Geflüchteten ihr Auto verkaufen müssten, um Sozialhilfe zu bekommen. Mit dem Geld müssten sie dann ihren Lebensunterhalt bestreiten, bevor sie Sozialhilfe beziehen können.

Dies geschehe im Sinne der Rechtsgleichheit mit anderen Sozialhilfebeziehenden, heißt es zu der Revision der Sonderverordnung. Nach der ersten Revision wurden verfügbare Geld- und Wertmittel wie Schmuck bei der Bedarfsprüfung berücksichtigt. Damals waren Autos nicht davon betroffen, weil die Regierung fand, dass sie für eine Rückkehr in die Ukraine nötig seien.

„Es führt zu großem Unmut in der Bevölkerung, wenn Flüchtlinge mit dem SUV herumfahren und gleichzeitig Sozialhilfe erhalten. Auch andere Flüchtlingsgruppen verstehen nicht, dass sie kein Auto haben dürfen, die Ukrainer aber schon. Solche Unterschiede kann man nicht mehr erklären“, so der Luzerner Regierungsrat Guido Graf. Die ukrainischen Flüchtlinge müssten sich an die gleichen Spielregeln halten wie alle anderen Sozialhilfebezieher.

Auf Deutschland – aber auch in Österreich Straßen – war oft das erste, was aus der Ukraine zu sehen war, in großer Anzahl Luxusautos, vor allem jene aus der SUV-Klasse. In einem MDR-Beitrag wurde zudem berichtet, dass der Parkplatz der Tafeln von SUVs mit ukrainischem Kennzeichen zugeparkt seien, ukrainische Geflüchtete nicht nur unhöflich gegenüber den Tafel-Freiwilligen auftreten, sondern auch noch mehr als nur wählerisch seien.

Im Weltversorgungsland Germoney halten seit dem 1. Juni 2022 erwerbsfähige ukrainische Frauen und Männer samt ihre Familien vom Jobcenter – sprich vom Steuerzahler – Leistungen nach Hartz-IV-Leistungen. Und das, ohne dass ihre Vermögenssituation geprüft werden, was bei jedem Deutschen, der Hartz-IV beantragt, akribisch passiert. (SB)

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