Erika Steinbach (Bild: DES)

Verfassungsgericht – Teilerfolg für Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD

Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch einen Teilerfolg errungen. Das Gericht stufte die bisherige Förderung von parteinahen Stiftungen als zum Teil verfassungswidrig ein. Anstatt die Gelder mit einfacher Mehrheit im Haushaltsausschuss des Bundestags zu bewilligen, brauche es ein Fördergesetz, so die Damen und Herren in Karlsruhe. Die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach spricht von einer “Schallenden Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung war bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt in den Jahren 2018 bis 2022 nicht berücksichtigt worden. Ein entsprechender Antrag der Bundestagsfraktion der AfD wurde von den anderen Fraktionen der Altparteien bis zuletzt während der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Mai 2022 abgelehnt worden. Wie perfekt der Ausschluss der AfD-nahen Stiftung funktionierte, zeigte die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt 2022. Dort wurde entschieden, dass die DES nicht berücksichtigt, sondern die im Einzelplan des Bundesinnenministeriums vorgesehenen fast 132 Millionen Euro ausschließlich auf die Stiftungen verteilt, die den übrigen sechs im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen.

Auf eine Anfrage der JF wurde keine Begründung für diesen unüblichen Vorgang geliefert. Jedoch gilt laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, dass „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland“ bei der Förderung politischer Stiftungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Als gängige Praxis galt dabei immer, dass Gelder dann ausgezahlt wurden, wenn die der Stiftung nahestehende Partei mindestens zweimal hintereinander in den Bundestag gewählt wurde. Das trifft auf die AfD mittlerweile zu, sitzt sie darüber hinaus in fast allen Landesparlamenten.

Ein Sprecher des Bundesinnenministerium verwies ob des undemokratischen Vorgehens lediglich auf die alleinige Zuständigkeit des Gesetzgebers: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet, welche Zuwendungsempfänger in welcher Höhe bei der Verteilung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Das Bundesinnenministerium setzt diese Entscheidung dann um.“

Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit seinem Urteil am Mittwoch festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bereits seit 2019 verfassungswidrig und nicht gerechtfertigt sei. Somit besteht für die DES jetzt die Möglichkeit, staatliche Förderung rückwirkend für sich in Anspruch zu nehmen. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Vergabe von Mitteln an die politischen Stiftungen ein eigenständiges Gesetz zu verabschieden. Grundlage dazu müsse in jedem Fall auch die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts sein.

Die Vorsitzende der DES, die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach, begrüßt das ergangene Urteil ausdrücklich. Damit sei der Willkür und der Hintergrundmauschelei mit den übrigen Stiftungen ein Ende gesetzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bewertet Steinbach als “eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung. (SB)

 

 

 

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