Freispruch für syrischen Vergewaltiger: Rechtsbeugung im oberen Bereich





shutterstock 392556181
Vielfältige Alltagsbegegnungen dank offener Grenzen (Symbolbild: shutterstock.com/Antonio Guillem)

Ein 30-jähriger Syrer vergewaltigte im Juli 2022 ein 15-jähriges Mädchen. Jetzt sprach das zuständige Amtsgericht sein Urteil: Bewährung!!! Grund: Der Täter kam 2015 als Merkel-Gast nach Deutschland  -und hatte eine Wohnung und einen Job “in Aussicht!” Zudem sei er angetrunken gewesen. Laut Richter sei er damit “auf dem richtigen Weg” gewesen, ein “ganz normaler Mitbürger” zu werden! Für den Angeklagten spreche außerdem, dass er – weil angetrunken – “enthemmt” gewesen sei. Außerdem habe sich die Intensität der Vergewaltigung habe sich rein rechtlich lediglich “im unteren Bereich” bewegt.

Nun weiß ich als alter, “weiser” Hobby-Gynäkologe, dass sich Vergewaltigungen meistens im “unteren Bereich” bewegen – es sei denn, man fühlt sich eh schon im falschen Körper. Die Frage, die mich hierbei bewegt, ist die: Welches Signal senden wir als Gesellschaft in alle Welt? Zum Beispiel diese: “Ihr geknechteten, traumatisierten Flachzangen aller geschundenen Völker dieser Erde, kommt zu uns! Sauft euch zuerst einen an die Hacke, um danach schwungvoll in eine Vergewaltigung am unteren Rand der Legalität überzugehen!“???

Einspruch, Euer Ehren! Wie hätte ein salomonisches Urteil wohl ausgesehen?
Zwei Backsteine, schätze ich!




Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen