Abgeschlachtet (Symbolbild: shutterstock.com/Von-Syda-Productions)
Deutsche als Freiwild importierter Gewalt (Symbolbild: shutterstock.com/Von-Syda-Productions)

Justizwahnsinn Deutschland: Afrikanischer Messermörder nach vier Jahren Psychiatrie wieder auf freiem Fuß

Im August 2018 ermordete der damals 27-jährige Migrant Suleiman A. in Offenburg einen Arzt bestialisch mit 20 Messerstichen und verletzte eine zur Hilfe eilende Arzthelferin. Die Tat zeichnete sich durch ungeheure Grausamkeit aus. Beide Halsschlagadern und die Kehle wurden getroffen, das Messer blieb letztlich im Bauch des Opfers stecken, das sich zwischenzeitlich noch zur Tür retten wollte, aber immer weiter attackiert wurde. Als der Täter die Praxis verließ, hinterließ er eine Blutspur, die sich über mehrere Straßen hinzog.

Vor Gericht erfolgten dann der in solchen Fällen deutschlandtypische, obligatorische Freispruch wegen “Schuldunfähigkeit” aufgrund einer “psychischen Erkrankung” und die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie in Emmendingen, wo er seit vier Jahren untergebracht ist. Nun wurde bekannt, dass der Täter ungeheuerlicherweise schon wieder Freigang erhalten hat und sich bis zu drei Stunden am Tag frei in der Stadt (!) bewegen darf. Er muss lediglich mobil erreichbar sein und sich einem gelegentlichen Drogentest unterziehen.

Klassischer Merkel-Gast

Der Fall steht beispielhaft für zahllose ähnliche Morde und Gewalttaten im bunten Deutschland: Suleiman As Asylantrag wurde bereits 2017 abgelehnt – aber er wurde natürlich  danach nicht etwa abgeschoben, sondern erhielt einen “subsidiären Schutzstatus” und damit die Möglichkeit, legal im Land zu bleiben, ganz nach Angela Merkels Irrlehre “aus Illegalität Legalität machen”. Eingereist war er im November 2015 als klassischer Merkel-Gast im Zuge des deutschen Willkommenswahnsinns über die sicheren Drittstaaten Italien und Österreich. Zunächst hatte er behauptet, aus Somalia zu stammen, vor Gericht erklärte er jedoch, er käme aus Dschibuti. Über seinen Namen und sein Alter machte er ebenfalls widersprüchliche Angaben.

“Ein Mann”, von dem niemand weiß, wie er heißt, wie alt er ist und wo er herkommt, hält sich also ohne jede Berechtigung in Deutschland auf, ermordet auf bestialische Weise einen Menschen, wird wegen einer schweren psychischen Erkrankung für schuldunfähig erklärt  – und darf vier Jahre später schon wieder frei durch die Gegend spazieren. Und wenn er erneut zum Messer greift, will dann wieder niemand verantwortlich gewesen sein. Damit ist das heutige Deutschland perfekt auf den Punkt gebracht. Und weil fast alle Messermörder in der Psychiatrie oder im Maßregelvollzug landen und beides – sei es durch Überlastung oder durch eine fahrlässig-progressive “Resozialisierungs”-Politik – eine frühzeitige Entlassung verheißt, kann man sich schon jetzt auf ähnliche Freigangsregeln und weitere Opfer einstellen. (DM)

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