(Foto: Corona Borealis/Studio/Shutterstock

Pfusch bei der Strom- und Gaspreisbremse: Miserabler kann man nicht mehr regiert werden

Die seit Anfang März geltende Strom- und Gaspreisbremse erweist sich als weiteres stümperhaftes Stückwerk innerhalb der Horrorbilanz der Bundesregierung. Das entsprechende Gesetz weist nämlich Lücken auf, durch die möglicherweise Millionen Verbraucher bei den Entlastungen leer ausgehen. Zum einen könnte die Jahresverbrauchsprognose der Netzbetreiber falsch sein. 80 Prozent der im letzten Jahr verbrauchten Kilowattstunden werden vom Staat rückwirkend für Januar und Februar bis April 2024 gedeckelt. Allerdings räumte der Netzbetreiber „Hanau Netz“ bereits ein, dass die Prognose nicht von Menschen, sondern von einem Algorithmus erstellt wird. Vom auf diese Weise ermittelten Wert darf aber keinesfalls abgewichen werden, weil nur durch ein einheitliches Verfahren in aller Eile eine Strompreisbremse zusammengestückelt werden konnte.

Nachträgliche Korrekturen sind unmöglich, egal wie falsch die Prognose auch sein mag. Robert Habecks Wirtschaftsministerium ließ dazu verlauten: „Wenn die Jahresverbrauchsprognose der Netzbetreiber wegen Sondereffekten – beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen etc. – vergleichsweise niedrig war, kann der prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen.“ Jedoch könnten „die Netzbetreiber in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen“.

Haarsträubende Fehler

Dass es lediglich eine Prognose anstatt realer Wert gibt, wird damit begründet, dass individuelle Messungen des aktuellen Verbrauchs „zu einem sehr großen administrativen Aufwand für die Energieversorgungsunternehmen geführt und damit die – zumindest zeitnahe – Umsetzung der Preisbremsen insgesamt gefährdet“ hätten. Ein Sprecher von Vattenfall erklärte zudem, dass nur der prognostizierte Gasverbrauch vom September 2022 die Grundlage für die Jahresverbrauchsprognose bildet. Spätere Temperaturschwankungen, die zu einem höheren Gasverbrauch führten, werden nicht berücksichtigt. Die zweite Gesetzeslücke besteht darin, dass die Entlastung für Januar und Februar an diejenigen geht, die am 1. März zu einem Preis oberhalb der Preisbremse beliefert wurden. Wer jedoch kurz vor oder dem Stichtag in einen günstigeren Vertrag gewechselt ist, büßt den Rabattanspruch ein. Wer dagegen pünktlich zum 1. März in einen teuren Vertrag gewechselt ist, profitiert unverhältnismäßig stark von der Strom- und Gaspreisbremse.

Diese haarsträubenden Fehler, die natürlich nicht korrigiert werden, sind typisch für die ganze amokartige Politik in Deutschland: Zuerst trifft die Regierung katastrophale Fehlentscheidungen, bemerkt erst dann deren finanzielle Folgen, verabschiedet dann Entlastungspakete, mit denen sie den Steuerzahlen etwas von ihrem eigenen, bereits gezahlten Geld als Almosen zurückgibt, scheitert aber an der Umsetzung dieser Entlastungen. Mit der Strom- und Gaspreisbremse wiederholt sich der Wahnsinn der Corona-Hilfen, die nur aufgrund der irren Lockdown-Maßnahmen nötig wurden und dann viel zu spät ausgezahlt wurden, wenn viele Unternehmen schon längst pleite waren. (DM)

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