Soldatin (Bild: shutterstock.com/Shyntartanya)

Kadavergehorsam: Richterin verhängt Geldstrafe, weil Soldat die Corona-Impfung verweigerte

Ein Bundeswehrsoldat hatte den Befehl bekommen, sich die unausgetestete und mittlerweile nachweislich gesundheitsschädliche Impfplörre gegen den Covid-19 Virus impfen zu lassen. Am Mittwoch verurteilte ihn das Augsburger Amtsgericht zu einer Strafe von 4.500 Euro. Seine Aussagen seien teils widersprüchlich gewesen.

Die Corona-Ampel hatdie Impflicht im Gesundheitswesen zum 1. Januar auslaufen lassen. Die zur Rechtfertigung angeführte Fremdschutzbehauptung der Impfung war da schon lange aufgegeben worden. Die Behauptung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die Impfung sei nebenwirkungsfrei hatte sich ebenfalls schon lange als dreiste und gemeingefährliche Lüge entpuppt. Schon ist ebenfalls längst schon klar, dass für junge, wehrfähige Soldaten das Risiko einer Schädigung durch die Coroan- Impfung schwer wiegt. Trotzdem gilt diese sogenannte Duldungspflicht bei der Bundeswehr weiter. Und nicht nur das. Man braucht drei Impfungen, um Soldat werden und bleiben zu können. Wer diesen Kadavergehorsam nicht mitmacht, dem oder der droht Schlimmes. Denn bei Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung handelt es sich um Wehrstraftaten, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden können, sowie mit Entlassung unter Verlust der Bezüge, Berufsförderung und Versorgungsansprüche.

Das bekam nun ein Bundeswehrsoldat zu spüren: 90 Tagessätze zu je 50 Euro, plus Prozesskosten: So das Urteil am Mittwoch am Augsburger Amtsgericht, das Richterin Beate Christ gegen einen 33-jährigen Berufssoldaten verhängte. In Zivilverhandlung im Amtsgericht ging es um die Frage: Hat der Angeklagte Johann K., ein Soldat, seine sogenannte Duldungspflicht in der Bundeswehr verletzt oder nicht? Der Soldat hatte sich 2021 gegen eine Corona-Impfung gewehrt und diese abgelehnt, als er auf einem Nato-Stützpunkt auf Sizilien stationiert war. Die Vorsitzende Richterin befand – ganz im Sinne des Corona-Regimes: ja.

Der Richterin sah es als erwiesen an, dass der Soldat – nachdem er sich im Bewusstsein aller Konsequenzen gegen eine Impfung entschieden hatte – einen direkten Befehl missachtet und sich deshalb strafbar gemacht hat. Mit einem bloßen Erscheinen bei einem Impftermin seien der Befehl und auch die Duldungspflicht nicht erfüllt gewesen. Auch habe der Angeklagte die Impfung seither nicht nachgeholt, so die Corona-devote Richterin.

Wie der BR berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft zuvor noch eine geringere Strafe beantragt. Als der Angeklagte die Tat im Prozess nicht zugeben wollte, plädierte diese dann auf ein höheres Strafmaß von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Die Verteidigung des Soldaten forderte hingegen, den Angeklagten freizusprechen. Entscheidend sei, so sein Anwalt, dass der Befehl während einer Impfung “Arm frei” nicht dezidiert erfolgt sei. Deswegen liege auch keine Verletzung der Duldungspflicht vor.

Während der Verhandlung gab der Angeklagte an, aus Angst vor Corona-Impffolgeschäden wie einer Herzmuskelentzündung, nicht mit einer Impfung einverstanden gewesen zu sein. Insgesamt habe es zwei Impftermine gegeben. Eine tatsächliche Impfung sei aber nach den jeweiligen Aufklärungsgesprächen nicht zustande gekommen.

Die Gründe dafür der Soldat und der am Stützpunkt zuständige Bundeswehrarzt unterschiedlich dar:  “Nach einem kurzen Aufklärungsgespräch hat mich der Arzt an meinen Disziplinar-Vorgesetzten verwiesen und hinausgeworfen.” Beim zweiten Termin sei er gedrängt worden, eine Einverständniserklärung für die Covid-Impfung zu unterschreiben, so der Soldat. Der Bundeswehrarzt wiederum betonte vor Gericht, eine derartige Unterschrift sei für die damals duldungspflichte Corona-Impfung nicht nötig. Auch habe das erste Gespräch deutlich länger gedauert, nämlich rund anderthalb Stunden. Dabei habe er Fragen des Angeklagten beantwortet. Anschließend habe K. den Raum ohne Impfung verlassen.

Dem Angeklagte ist seit Anfang 2022 wegen der fehlenden Impfung sein Dienst verboten. Zudem darf er deswegen seine Uniform nicht mehr tragen.

Der zum Kadavergehorsam gezwungene Soldat kann gegen das Urteil Revision einlegen oder in Berufung gehen. Die Chancen stünden laut seinem Anwalt gut. Anderen, vergleichbaren Verfahren wegen nicht geleisteter Impfungen in der Bundeswehr seien eingestellt worden”, so der Strafrechtsexperte aus Bonn.  (SB)

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