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Björn Höcke: Lauterbach muss persönlich haften!

Anfang der Woche lieferte Karl Lauterbach öffentlich seinen Offenbarungseid. Damit ist es nun ganz offiziell: Wir haben es mit dem größten Gesundheitsskandal der Geschichte zu tun – aber die politisch Verantwortlichen sind (noch) im Amt. Wie lange noch?

Von Björn Höcke auf Telegram

In einer juristischen Aufarbeitung wird zu klären sein, ob man noch Fahrlässigkeit geltend machen kann oder ob nicht schon ein krimineller Vorsatz vorliegt.

Die Angst-Propaganda des politisch-medialen Komplex‘ spaltete die Gesellschaft, zog tiefe Gräben sogar durch Familien und zerstörte berufliche Existenzen. Jetzt erleben wir gerade die Implosion der großen Corona-Lüge: Immer mehr wird deutlich, daß die Impfskeptiker recht hatten und daß man sie zu Unrecht ausgegrenzt und beschimpft hat. Wenn Karl Lauterbach gönnerhaft Entschädigung für die Opfer der sogenannten »Impfung« ankündigt, lenkt er von seiner eigenen Verantwortung ab: Er war (mit seinem Vorgänger Jens Spahn) maßgeblich dafür verantwortlich, daß der gesellschaftliche Druck auf die Bürger so groß war, daß sie sich zur Teilnahme an diesem gentechnischen Massenexperiment gezwungen sahen. Obwohl Lauterbach wußte, daß die verabreichten Substanzen noch kein ordentliches Zulassungsverfahren durchlaufen hatten, setzte er sich leidenschaftlich für eine Impfpflicht für alle ein.

Es war dem Engagement der Bürger auf der Straße und nicht zuletzt dem parlamentarischen Druck der AfD zu verdanken, daß die Zwangsimpfungen für alle im letzten Moment verhindert werden konnten.

Für die Entschädigungskosten soll nun »der Staat« – also die Steuerzahler — aufkommen. Auch für die Entbindung der Pharmakonzerne von ihren Schadensersatzpflichten war Karl Lauterbach mitverantwortlich. Nun hält er es angesichts der »exorbitanten Gewinne« für eine  »gute Geste«, wenn die Pharmaunternehmen sich an den Entschädigungen beteiligten.

Wie lange behält Bundeskanzler Scholz ihn noch im Amt? Eine Entlassung wäre überfällig! Aber das allein reicht nicht: Wegen des Ausmaßes des angerichteten Schadens – nicht nur an den unmittelbar geschädigten Menschen, sondern auch für unsere Demokratie — muß zwingend auch eine persönlichen Haftung geprüft werden!

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