Ein heimtückischer Killer rammt einem Familienvater ein Messer mitten ins Herz. Der gemeingefährliche Täter und sein Begleiter sind auf der Flucht. Dennoch will die Münsteraner Staatsanwaltschaft nicht mit Fotos aus einer Überwachungskamera nach den Verdächtigen fahnden. Warum die Zurückhaltung?
Am Samstag wurde ein 31-jähriger Dachdecker Mark D. , der mit seiner Verlobten und dem gemeinsamen neunjährigen Sohn auf der Kirmes in Münster war, von einem Mann erstochen. Laut Medienberichten wollte er offenbar einen Streit zwischen zwei Männern schlichten. Als dieser zu eskalieren drohte, griff er ein und bezahlte dies mit seinem Leben. „Die Obduktion des Leichnams hat ergeben, dass der 31-Jährige einen Stich ins Herz erhalten hat und aufgrund des Blutverlustes verstorben ist“, so Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Die Verlobte, wie auch das Kind mussten das Sterben hilflos mit ansehen.
Der Täter und sein Begleiter ist seither flüchtig. Obwohl es von dem Messermörder Videoaufnahmen gibt, hat die Münsteraner Staatsanwaltschaft bislang eine Veröffentlichung der Bilder verweigert.
Der zuständige Oberstaatsanwalt rechtfertigt das Zurückhalten der Fotos gegenüber der Bild-Zeitung wie folgt: „Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos hat nichts mit präventiver Gefahrenabwehr zu tun, sondern mit der Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Zudem dürfen wir laut Strafprozessordnung nur dann öffentlich mit Fotos fahnden, wenn die Identität des Tatverdächtigen ohne die Bilder nur sehr schwer zu ermitteln wäre.“
Immer mehr Menschen fragen sich, was tatsächlich hinter der Verweigerung der Staatsanwalt steckt, nach einem Killer, der seine Gefährlichkeit mehr als nur unter Beweis gestellt hat, mit einem Foto öffentlich zu fahnden.
Julian Reichelt kommentiert: “Ein Messermörder läuft frei und lebensgefährlich durch Deutschland, weil die Behörden seine Persönlichkeitsrechte (und ihre politischen Ansichten?) schützen und die Überwachungsfotos nicht veröffentlichen. Wir leben in einem Irrenhaus.”
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