Bundesverfassungsgericht (Bild: IMAGO / Political-Moments)

AfD wirkt: Bundesverfassungsgericht stellt umstrittene Vorabinformation an ausgewählte Pressevertreter vorerst ein!

Seit Jahren lässt das Bundesverfassungsgericht – viele Bürger halten dieses Kasperletheater immer noch für ein neutrales Gremium – einen Tag vor der Verkündung seiner Urteile eine Gruppe von  ausgewählten Journalisten exklusiv ihre Entscheidungen zukommen. Die AfD hatte gegen diese Praxis Klage eingereicht, allerdings zunächst erfolglos. Nun gibt das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass es diese Praxis zumindest vorläufig nicht mehr anwenden wird.

Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht ausgewählten Journalisten vorab Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungen zur Verfügung, was durch Recherchen des Tagesspiegel öffentlich wurde.

Bei dem vom Bundesverfassungsgericht bevorzugte Verein nennt sich „Justizpressekonferenz“ (JPK) und war bereits Ende Oktober des vergangenen Jahres Gegenstand einer kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Darin bemängelt die Fraktion, das Bundesverfassungsgericht teile im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit seine Pressemitteilungen zu Urteilen vor Urteilsverkündungen nur den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz (JPK) mit. Die JPK sei ein eingetragener privatrechtlicher Verein mit Sitz in Karlsruhe und bezeichne sich selbst als „unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Journalistinnen und Journalisten“, die über das BVerfG, den Bundesgerichtshof (BGH), die Bundesanwaltschaft und über rechtspolitische Fragen berichten. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, inwieweit die Bundesregierung grundsätzlich hat juristisch prüfen lassen, ob der Anspruch auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb durch die Privilegierung einzelner Journalisten oder Journalistengruppen bei der Herausgabe von Presseinformationen beeinträchtigt sein könnte.

Die AfD klagte gegen die Karlsruher Informationspraxis, weil sie sich als Verfahrensbeteiligte im Nachteil sah, allerdings zunächst erfolglos.

Nun gibt das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass es diese Praxis zumindest vorläufig nicht mehr anwenden wird.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, zeigt auf, dass sich offenbar die Ansicht der AfD auch in diesem Bereich durchgesetzt habe.

“Für uns steht außer Frage, dass die Informationspraxis an bestimmte dem Bundesverfassungsgericht genehme Medien nicht nur unverschämt, sondern auch rechtlich unhaltbar war und ist. Umso erstaunlicher, dass das Bundesverfassungsgericht sich in unserem Klageverfahren mit fragwürdigen Argumentationen verteidigte und nun exakt das tut, was wir verlangten. Im Ergebnis ist das aber gut für den Rechtsstaat, war es doch nicht nur so, dass die Prozessbeteiligten keinen Einblick in die Entscheidung und die Begründung erhalten hatten, nein, auch erhielten nur ausgesuchte Medienvertreter Zugang. Willkürliche Öffentlichkeitsarbeit, der zudem das Geschmäckle anheftete, sich einzelne Medien gewogen zu halten oder zu machen. Gut, dass das nun ein Ende hat, hoffentlich für immer. AfD wirkte auch hier für den Rechtsstaat.”

(SB)

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