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Wie abartig: Pauschal-Verbot von Kinderehen verfassungswidrig

Es ist langsam nicht mehr zu fassen, was in diesem Land als verfassungswidrig gilt: Das pauschale Verbot von Kinderehen verstößt laut dem Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz. 

Soweit sind wir nun: Das seit 2017 in Deutschland geltende Gesetz zu sogenannten Kinderehen, das pauschale Kinderehen verbietet, verstößt gegen das Deutsche Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Grundsätzlich billigte das oberste Gericht zwar das Verbot von Kinderehen, forderte aber “Nachbesserungen”.

Das Bundesverfassungsgericht war 2018 mit einem Fall eines Paares aus Syrien beschäftigt, welches 2015 auf Merkels Einladung nach Deutschland hereingeflüchtet kam und kurz zuvor geheiratet hatte. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann 21 Jahre und seine Partnerin 14 Jahre alt. Das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen” – in Folge der Massenmigration von muslimischen Migranten und deren Gepflogenheiten, bereits kleine Mädchen zu verheiraten, notwendig geworden – erklärte Eheschließungen jedoch pauschal für ungültig, wenn ein Ehepartner jünger als 16 Jahre ist. Das galt auch, wenn die Ehe im Ausland legal geschlossen wurde.

Der BGH kritisierte nun, dass das Gesetz keinerlei Ausnahmen zulässt und drängte stattdessen darauf, dass im Einzelfall entschieden werden sollte, ob eine Ehe wirksam ist oder nicht. Nach der Entscheidung von 2017 können zwar Ehen annulliert werden, wenn einer der Partner bei der Heirat unter 16 Jahre alt war. Das große Aber: Das Gesetz muss Regelungen über die Folgen enthalten, etwa zu Unterhaltsansprüchen. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, dass die im Ausland geschlossene Frühehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht gültig wird.

Mitten in Deutschland leben unzählige Minderjährige aufgrund einer ungebremsten Islamisierung in Kinderehen. Wie das funktioniert, erklärt die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes: „All das findet weitgehend unter dem Radar der Behörden in den entsprechenden Communities statt. Es reicht, vor einer großen Anzahl an Zeugen das Eheversprechen zu geben und ins Haus des Mannes gebracht zu werden. Es braucht gar kein staatliches Sigel“. Dass ein Mädchen minderjährig ist, komme so manchmal erst ans Licht, wenn zum Beispiel die Geburt des Kindes im Standesamt registriert wird.

Wie “gut” die Integration von Muslimen funktioniert, zeigt der Umstand, dass Eltern, die schon seit Jahren oder Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben, ihre Kinder gegen ihren Willen verheiraten : „93 Prozent der Betroffenen sind Mädchen, 98 Prozent haben einen Migrationshintergrund“, so Terre des Femmes. Einen muslimischen, wäre hier noch korrekter Weise anzufügen. (SB)

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