Foto: Marco Buschmann (über dts Nachrichtenagentur)

Vorbereitung auf die nächste Erkältungswelle? Justizminister will Infektionsschutzgesetz überarbeiten

Berlin – Viele haben es befürchtet. Nach Corona wird nichts mehr so sein, wie vor Corona. Die Testphase für den saisonalen Freiheitsentzug – sollte mal wieder eine Erkältungswelle grassieren – ist erfolgreich abgeschlossen. Jetzt wird daran gebastelt, wie man das für die Zukunft zementieren kann:

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert für eine grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. “Gerade jetzt, wo wir endlich aus dem Krisen-Modus heraus sind, werbe ich dafür, dass wir als Bundesregierung uns mit kühlem Kopf und wissenschaftlicher Expertise das Infektionsschutzgesetz in dieser Wahlperiode nochmals ansehen – so wie wir das in Aussicht gestellt hatten”, sagte Buschmann der “Welt am Sonntag”. Außerdem sagte der Minister: “Es ist gut, dass Anfang April die letzten bundesweiten Corona-Regeln auslaufen. Die massiven Eingriffe in die Grundrechte waren die Ausnahme in der Pandemie – Freiheit ist nun wieder die Regel.” Die Ampel hatte im Herbst 2021 angekündigt, eine “grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes” anzustreben. Ein Expertengremium, das von Bundesregierung und Bundestag eingesetzt worden war, kam im Sommer 2021 zu dem Schluss, dass für das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung “erheblicher Reformbedarf” bestehe.

Um für die nächste Pandemie gewappnet zu sein, sollten Befugnisnormen geschaffen werden, “die nicht nur auf SARS-CoV-2 zugeschnitten sind, sondern für alle Krankheitserreger gelten”. Auch plädierten die Experten dafür, klare Schwellen für Grundrechtseingriffe festzulegen. Umgesetzt wurde das bislang nicht.

Die Union forderte die Bundesregierung auch zum Handeln auf. “Mit Ablauf des 7. April fallen auch die letzten Regelungen im Infektionsschutzgesetz weg, die als besondere Rechtsgrundlagen Behörden zum Handeln ermächtigen. Daraus folgt, dass wir zukünftigen Epidemien im Wesentlichen mit dem gleichen rechtlichen Rüstzeug gegenüberstehen wie zu Beginn der Corona-Pandemie”, kritisierte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) in der “Welt am Sonntag”.

“Klar war und ist jedoch allen Beteiligten, dass das Infektionsschutzgesetz nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, um in ähnlichen Szenarien schnell, effektiv und rechtssicher reagieren zu können.” Trotz der Ankündigung der Ampelparteien, grundlegende Reformen beim Infektionsschutzgesetz voranzubringen, sei “bis zum heutigen Tage” nichts geschehen. Das vollständige Zitat von Marco Buschmann (FDP): “Es ist gut, dass Anfang April die letzten bundesweiten Corona-Regeln auslaufen. Die massiven Eingriffe in die Grundrechte waren die Ausnahme in der Pandemie – Freiheit ist nun wieder die Regel. Gerade jetzt, wo wir endlich aus dem Krisen-Modus heraus sind, werbe ich dafür, dass wir als Bundesregierung uns mit kühlem Kopf und wissenschaftlicher Expertise das Infektionsschutzgesetz in dieser Wahlperiode nochmals ansehen – so wie wir das in Aussicht gestellt hatten.”

Dass mal einheitliche Regeln geschaffen werden sollen, ist zwar zu begrüßen. Aber wir wissen alle, dass diese beim ersten Anflug einer neuen Grippe auch wieder über den Haufen geworfen werden, weil dann wieder in den Panikmodus gewechselt wird.

Viel wichtiger wäre ein Immunsystem-Schutz-Gesetz, dass uns vor solchen Pandemie-Maßnahmen nachhaltig schützt, damit beim “nächsten Mal” nicht wieder so viele katastrophalen Folgen festzustellen sind. (Mit Material von dts)

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