Nein (Bild: shutterstock.com/Luis Molinero)

Über 152.000 Sachsen verweigern Rundfunkgebühr

In Sachsen weigerten sich im vergangenen Jahr 144.390 Haushalte und knapp 8.000 Unternehmen, die Zwangsabgabe an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu leisten. Dies ergab eine AfD-Anfrage.

Sachsens Staatskanzlei enthüllt auf Anfrage der AfD (7/12716) die Anzahl jener, die sich 2022 geweigert haben, die Zwangsabgabe an den Staatsfunk zu bezahlen: 144. 390 Haushalte und 7.845 Unternehmen – insgesamt also 152.235 – sollen es sein. Mutmaßlich ist die Dunkelziffer noch höher. Und alle befinden sie sich bereits in der höchsten Mahnstufe. Bei insgesamt 49.456 säumigen Beitragszahlern hatte der MDR sogar eine Vollstreckung beim Gerichtsvollzieher beantragt. Wie viele Einnahmen dem MDR durch die fehlenden Rundfunkbeiträge entgangen sind, konnte ein Sender-Sprecher indes nicht beziffern.

Kurz nachgerechnet: Bei 152.000 Haushalten dürften etwa 2,8 Millionen Euro monatlich in der Zwangsbeitragskasse fehlen. Mindestens! Ausgehend davon, dass die Nichtzahler, die sich ja in der höchsten Mahnstufe befinden, mehrere Monate nicht bezahlt haben – muss dem öffentlich-rechtlichen Selbstbedienungsladen im Freistaat weitaus mehr Kohle durch die gierigen Lappen gegangen sein.

Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Ich vermute, dass die übergroße Mehrheit der säumigen Beitragszahler prinzipielle Verweigerer sind, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Zwangsgebühren ablehnen. Das ist im Zeitalter von Streamingdiensten auch nachvollziehbar. Viele Bürger wollen nicht für einseitige Medieninhalte zahlen, die sie gar nicht konsumieren.

Deshalb will die AfD die Zwangsgebühren wie in Frankreich abschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seine Kernaufgaben verschlanken. Das wären für uns in erster Linie regierungsunabhängige Nachrichten. Auf keinen Fall tragen wir die Pläne für die Erhöhung der Zwangsgebühren auf 25 Euro pro Monat mit, die kürzlich durchgesickert sind.

Ich möchte den MDR aber auch für seine rücksichtsvolle Gebühreneintreibung loben. Anders als z.B. im Zuständigkeitsbereich des WDR wurde in Sachsen in den letzten Jahren keine Erzwingungshaft vom MDR beantragt.“

(SB)

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