Kinderspiel (Bild: shutterstock.com/niceregionpics)

Nicht so wichtig: Keine öffentliche Fahndung nach Ausbrechern aus Abschiebeknast

Nachdem am Sonntagmorgen wegen eklatanter Sicherheitsmängel zwei abgelehnte Asylbewerber aus einer Abschiebeanstalt in Dresden fliehen konnten, kommen immer mehr Details zum Vorschein, die zeigen, in was für einem kaputten Land wir leben. CDU-Innenminister Schuster sieht zudem keinerlei Veranlassung nach den beiden geflüchteten “Flüchtlingen” öffentlich zu fahnden. 

Die am Sonntagmorgen aus der Abschiebehaft in Dresden geflohenen abgelehnten Asylbewerber konnten über ein wie in einem billigen B-Movie über ein Fenster fliehen. Wie die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Frau Physiotherapeutin Regina Kraushaar, am Montag in einer Pressekonferenz mitteilte, seien die beiden 30- und 31-Jahre alten Männer – aus dem Urlaubsland Algerien stammend – nacheinander im Zeitraum von 2:14 und 2:41 Uhr aus einem Gemeinschaftsraum der Abschiebeanstalt geflohen. Irre: Der Raum wird nicht videoüberwacht. Bei ihrer Flucht sollen die beiden eine Außenabdeckung an einem Fenster entfernt und sich daraufhin mit Hilfe von “aneinandergeknüpften Bettlaken” in das Außengelände abgeseilt haben. Von dort aus kletterten sie über einen drei Meter hohen Drahtzaun und flohen in unbekannte Richtung. Ihre Flucht sei vom Wachpersonal aber erst geschlagenen drei Stunden später bemerkt worden. Mutmaßlich war die Flucht auch deswegen nicht aufgefallen, weil der Wachschutz wohl den Alarm der Videoüberwachung ignoriert und manuell weggedrückt habe. Kraushaar zufolge soll es in der Nacht bis zu 15 Fehlalarme gegeben haben, die unter anderem durch Tiere verursacht wurden. Doch Alarmsignale einfach zu ignorieren, dürfe nicht sein, so die erboste Frau Landesdirektorin, die ankündigte, dass das Verhalten des Wachpersonals nun Teil der Ermittlungen sei. Ebenfalls muss wohl geklärt werden, warum der Wachdienst auf seinem Rundgang gegen 3:30 Uhr nicht das von außen beschädigte Fenster, die daran hängenden Bettlaken sowie den eingedrückten Drahtzaun bemerkte.

Kraushaar, mutmaßlich um von dem Offenbarungseid eines kaputten Staates abzulenken, wies eifrig die anwesenden Presseleute daraufhin, dass die Sicherheitsstandards in der Abschiebehaft niedriger als in Gefängnissen seien, da es es sich bei Abschiebehäftlingen ja nicht um Strafgefangene handle. Nur um Personen, die illegal in unser Land hereinströmen, das Zauberwort Asyl rufen um dann – bis sie in homöopathischen Dosen –  dann wieder außer Landes geschafft werden. Die Kosten für diesen ganzen Zauber trägt der Steuerzahler. Nein, keine Straftat! Einrichtungsleiterin Anja Gentzmer unterstützt heftig ihre Bossin Kraushaar: “Das sind Menschen, die nur wegen der Abschiebung in der Einrichtung sind und nicht wegen einer Straftat.” Kraushaar vermeldet zudem, dass von den beiden getürmten Algeriern keinerlei Gefahr ausgehe. Und auch das einmal mehr eine glatte Lüge. Denn: Ausbrecher Mohamed G. saß bis Januar 2023 im Görlitzer Knast. Alleine zwischen 2017 und 2020 wurde er sechsmal verurteilt – u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls mit Waffen in mehreren Fällen, so die Bild-Zeitung.

Um dem ganzen Migranten-Irrsinn noch die Krone aufzusetzen, wird nach den beiden getürmten abgelehnten Asylbewerbern nicht – wie bei anderen Ausbrechern – per Foto-Fahndung gesucht. Warum nicht, begründete CDU-Innenminister Armin Schuster gegenüber der Bild so: “Für eine Öffentlichkeitsfahndung liegen derzeit die Voraussetzungen nicht vor.“

An dieser Stelle kurz dargestellt, was Armin Schuster wirklich wichtig ist. Während des Coronaterrors rief  Armin Schuster, damals noch CDU-Innenexperte, zur “inhaltlichen Auseinandersetzung mit Corona-Protestgruppen wie „Nicht ohne uns“ oder „Widerstand 2020“ auf”. „Diese Gruppen als Spinner abzutun, greift mir zu kurz“, so Schuster. „Wir müssen sie mit ihrem Unsinn politisch stellen und als Saboteure unseres weltweit beachteten Infektionsschutzerfolges entlarven.“ Schuster, der auch Vorsitzender des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste ist, verlangte von den Sicherheitsbehörden Aufklärung, inwieweit rechte und linke Gruppierungen die Bewegungen unterwandern und für ihre verfassungsfeindlichen Ziele instrumentalisieren.

Aktuell hat Schuster auch gar keine Zeit, sich um entlaufene Kriminelle aus Algerien zu kümmern, ist er doch damit beschäftigt in Sachsen einen Gesinnungs-TÜV zu installieren, der die “Verfassungstreue“ bei Sachsens Polizei- und Justizvollzugsbeamte checkt. Ein neues Gesetz aus Schusters Feder scheibt zukünftig allen Bewerbern für Sachsens Polizei und Justizvollzugsdienst eine sogenannte „verdachtsunabhängigen Voranfrage“ beim Landesamt für Verfassungsschutz vor.

(SB)

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