Auch für Emilia Fester dürfte es dann nichts mit der Ministerkarriere werden... Foto: Imago

War’s das für Baerbock, Habeck & Co.? Ministeramt soll künftig an berufliche Qualifikation gebunden werden

Wenn dieses Beispiel bundesweit Schule macht, bedeutet es das verdiente Aus für Dutzende grünen Ministerdarsteller: Die Inkompetenz und Lebensfremdheit des politischen Personals hat mittlerweile auch in Thüringen ein derartiges Ausmaß erreicht, dass die dortige CDU-Fraktion nun den Zeitpunkt für gekommen hält,  mit einem eigenen Qualifikationsgesetz für Minister gegenzusteuern. Der Entwurf sieht vor, dass Ministerkandidaten in Zukunft einen Hochschul- bzw. Berufsabschluss mit jeweils zweijähriger Berufserfahrung vorweisen müssen. Damit soll erreicht werden, dass nur noch qualifiziertes Personal in höchste Ämter gelangt.

Zudem sollen die Menschen damit das Vertrauen in die Politik zurückgewinnen, das die rot-rot-grüne Landesregierung mit ihrer Personalpolitik vielfach verspielt habe. Der thüringische Rechnungshof hatte den Vorwurf erhoben, Staatssekretäre und leitende Mitarbeiter seien teils ohne Ausschreibung und Bestenauslese eingestellt worden. Für die Position des Regierungschefs macht der CDU-Entwurf keine Qualifikationsvorgaben, weil der Ministerpräsident vom Landtag gewählt werde, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Andreas Bühl. Der Beamtenbund forderte ebenfalls klare Regeln im Laufbahngesetz, die dann auch für zukünftige Regierungen gelten müssten, damit es solche Diskussionen nicht mehr gebe.

Schwerpunkt auf Parteibuch statt Qualifikation

Dessen Landesvorsitzender Frank Schönborn erklärte, der Beamtenbund stehe dem CDU-Vorschlag offen gegenüber. In den letzten zehn Jahren habe man beobachtet, dass der Schwerpunkt bei der Auswahl, nicht nur der politischen Beamten, immer stärker auf dem Parteibuch liege. Auch bei der Besetzung von Spitzenpositionen werde eine solche Politisierung immer öfter beobachtet, so Schönborn weiter.

Wenig überraschend lehnte Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) den Vorstoß ab. Dabei verwies er auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der festgestellt hatte, der Landtag sei als Gesetzgeber nicht befugt, Vorgaben zur Auswahl von Ministern anhand von deren persönlicher und fachlicher Eignung zu machen und dass ein Gesetz, das dem Bundeskanzler Vorgaben zur Auswahl von Bundesministern machen würde, verfassungswidrig wäre.

“Störgefühl vieler Menschen”

Dennoch erklärte die Thüringer FDP-Gruppe im Landtag grundsätzliche Zustimmungsbereitschaft. Deren Sprecher Thomas Kemmerich sagte, der Vorschlag bringe das Störgefühl vieler Menschen zum Ausdruck. Immer wieder würden Politiker ohne fachlich ausreichende Qualifikation in Spitzenämter gelangen.

Der Vorschlag wird natürlich im Sande verlaufen. Die Strukturen des deutschen Parteienstaates, der das gesamte politische System dominiert und abwürgt, lässt eine solche Personalauswahl nach fachlichen Kriterien gar nicht zu, die zudem noch lange keine Garantie für gute politische Arbeit sind. Bei diesem Grundproblem anzusetzen, kann sich jedoch kein Berufspolitiker erlauben, weil er sich den eigenen Ast abschneiden würde. Das Land wird auch weiterhin auf allen Ebenen von gefährlichen Dilettanten regiert werden, für die Politik nur ein äußerst lukrativer Beruf ist. (DM)

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