Wie denn nun, Herr Lauterbach? Der Bundesgesundheitsminister hat die Klimaaktivisten der “Letzten Generation” davor gewarnt, mit ihren Protesten Menschenleben zu gefährden. “Es ist absolut unverantwortlich, wenn durch Straßenblockaden Rettungskräfte und Krankentransporte behindert werden”, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). “Klimaprotest darf nicht dazu führen, dass Menschenleben gefährdet werden. Rettungswege müssen frei bleiben.” Die Polizei müsse hier mit aller Konsequenz durchgreifen. Alle anderen Autofahrer, ja, der Verkehr überhaupt, scheinen ihn dagegen nicht zu interessieren. Allerdings warnt er die Aktivistengruppe zudem davor, mit ihren Aktionen die gesamte Klimaschutzbewegung zu diskreditieren.
Er teile zwar die Ziele der Klimaaktivisten, so der Minister. “Die Protestform der Klimaaktivisten der Letzten Generation
schadet jedoch der Klimabewegung.” Straßenblockaden seien nicht akzeptabel, sondern gesetzeswidrig und kontraproduktiv.
“Damit vergraulen die Aktivisten am Ende nur wohlwollende Unterstützer, die die Bewegung dringend benötigt”, warnte Lauterbach. “Und gleichzeitig schmälern sie damit den Effekt, den Fridays for Future gehabt hat.” Im Oktober 2022 war eine Diskussion über die Aktionen der “Letzten Generation” entbrannt, nachdem eine Radfahrerin von einem Betonmischer tödlich verletzt und nicht rechtzeitig von einem Rettungswagen erreicht worden war.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zu dem Fall zuletzt festgestellt, dass die Klimaaktivisten eine Rettung der Frau nicht verhindert haben.
Der Deutsche Richterbund sieht auch angesichts der neuen Blockaden keine Notwendigkeit für schärfere Gesetze gegen Klimaschutz-Aktivisten. “Schärfere Strafgesetze braucht die Justiz nicht, um auf Rechtsverstöße im Zuge von Klima-Protesten klar und deutlich reagieren zu können”, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Verbandes, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgabe). “Die bestehenden Gesetze geben den Gerichten ausreichend Spielräume, um etwa Fälle von Nötigung, Sachbeschädigung oder Eingriffe in den Straßenverkehr jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen”, so Rebehn mit Blick auf die Blockade-Welle der “Letzten Generation” in Berlin.
Der Richterbund stellt sich damit gegen wiederkehrende Rufe nach einer Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten gegen die Aktionen der “Letzten Generation”. “Jeder darf im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat öffentlich und streitbar für seine Anliegen eintreten, solange er sich dabei an die Regeln des Rechtsstaats hält.” Zugleich appellierte Bundesgeschäftsführer Rebehn an die Aktivisten: “Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit enden dort, wo das Strafrecht beginnt.”
Wer bei seinen Protestaktionen Straftaten begehe, der müsse sich dafür vor der Justiz verantworten. “Auch ein guter Zweck wie der Klimaschutz heiligt selbstverständlich nicht jedes Mittel.”
Diese Äußerungen zeigen eindeutig, wo die Sympathie dieses Juristen sind – und entsprechend werden auch die Richter weiterhin Milde walten lassen. Wer für einen angeblich guten Zweck andere Bürger terrorisiert, braucht in diesem Land wohl nichts zu befürchten. Nur, wer bestimmt, was ein “guter Zweck” ist? Die Linksextremen? (Mit Material von dts)