Transgender- und Minderheitenschutz über alles (Symbolbild:Imago)

Neues Selbstbestimmungsgesetz: Ein Spaß für die ganze Familie

Der gestern nach langer Planung von Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium veröffentlichte Entwurf des sogenannten “Selbstbestimmungsgesetzes” bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Menschen, die ihr angeborenes Geschlecht “annehmen”, Heterosexuelle und Normalgepolte oder -tickende sind aus Sicht der queerverblendeten Ampelregierung hierzulande anscheinend die Ausnahme; dafür sollen  transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig nach Belieben die Möglichkeit erhalten, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Als besonderen Erfolg preisen die Ministerien dabei an, dass die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren für solche weitreichenden Schritte nicht länger erforderlich sein sollen. “Identität on Demand” macht aus Personenstandsfragen eine bunte Travestie der Beliebigkeiten.

Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, welches in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist, so der auch hier wieder voll auf Kurs linksgrünen Kurs gebrachte Bundesjustizminister Marco Buschmann. “Das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung”, doziert er.

“Raum für sachliche Differenzierungen”

Andere “liberale Rechtsordnungen” hätten bereits ähnliche Regelungen. Welche sonstigen Möglichkeiten dieser definitorischen Ausweitung des Begriffes “Selbstbestimmung” noch folgen werden und dann ebenfalls durch solche “liberalen” Regelungen beantwortet werden, verschwieg Buschmann; da sich Menschen jedoch bereits als Werwölfe, Vampire, Pandabären, Kaulquappen, Einbauschränke, Waschmaschinen oder gar – obwohl physisch kerngesund und intakt – als Amputierte und Querschnittsgelähmte “definieren”, wird die Ausweitung der Rechtskategorien vermutlich bald keine Grenzen mehr kennen.

Buschmann schwadroniert:”Der Entwurf wahrt Hausrecht und Privatautonomie – und lässt Raum für sachgerechte Differenzierungen.” Seine Mitstreiterin für diesen weiteren Verballhornungsversuch gegen die Kernfamilie, Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), sieht darin unterdessen einen großen Schritt in die richtige Richtung, “auch beim Schutz vor Diskriminierung und den Rechten trans- und intergeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen”. Laut Paus ist anscheinend ein Großteil von diesen “Diskriminierungen” betroffen – denn die meisten Menschen wissen eben einfach noch nicht, dass sie eigentlich im falschen Körper leben, schwul oder transsexuell sind, und brauchen diese gesetzgeberische Ermunterung, um sich zu “bekennen”. Na klar.

Ein Fest für linksgrüne Familienrichter

Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz wurde von beiden Ministerien auf Grundlage des Eckpunktepapiers erarbeitet, welches im Juni 2022 vorgelegt wurde. Abseits der Änderung ohne gerichtliche Gutachten regelt der Entwurf eine Drei-Monats-Frist für die Wirksamkeit gegenüber dem Standesamt. Danach soll es eine einjährige Sperrfrist für erneute Änderungen geben. Bei Minderjährigen bis zum 14. Lebensjahr soll es Aufgabe der Sorgeberechtigten sein, die Änderung abzugeben, ab 14 Jahren kann dies selbstständig geschehen. Eine faktische Entmündigung der Erziehungsberechtigten zwar – doch wen juckt das schon? Die Ampel betont, dass es sehr wohl einer Einwilligung der Sorgeberechtigten für die Wirksamkeit bedürfe. Bloß: Diese kann durch das Familiengericht ersetzt werden – und wie dort, bei einer zunehmend linkswoken Richterschaft dann entschieden wird  – die Klimakleberprozesse lassen grüßen -, bedarf wohl keiner großen Phantasie.

Wenigstens trifft der Gesetzesentwurf  (vorerst noch) keine Regelung zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, sondern beschränkt sich auf die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien. Auch das private Hausrecht wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll unberührt bleiben, ebenso wie die Autonomie des Sports. Trotzdem ist das Gesetz ein Dammbruch, der womöglich erst den Auftakt einer ganzen Reihe gesellschaftszersetzender staatlichen Anstrengungen bildet. (TPL)

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