Kriminelle Vereinigung (Bild: shutterstock.com/Gorodenkoff)

Potsdamer Landgericht bestätigt bei “Letzten Generation” Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung

Ende 2022 wurde im Rahmen einer Großrazzia mehrere Wohnungen von Klima-Klebern der “Letzten Generation” durchsucht. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Klima-Terroristen reichten dagegen Beschwerde ein. Nun scheiterte die dystopischen Straftäter vor dem Potsdamer Landgericht.

Das Landgericht in Potsdam hat nicht nur eine Beschwerde wegen der Großrazzia gegen Mitglieder der Klima-Kleber-Truppe „Letzte Generation“ abgewiesen. Zudem hat die Staatsschutzkammer des Gerichtes den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht in Deutschland diese vollkommen richtige Einschätzung vornimmt.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am Ende Dezember 2022 in elf Wohnungen und Räume von Mitgliedern der Letzten Generation in mindestens sechs Bundesländern Hausdurchsuchungen vorgenommen. Eine Durchsuchung habe laut Staatsanwaltschaft auch in Brandenburg stattgefunden. Begründet wurden diese damit, dass die Klima-Terroristen mehrere Attacken auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt verübten. Dabei sei unter anderem die Ölzufuhr unterbrochen worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Nun hat das erste Mal hat in Deutschland ein Landgericht den Anfangsverdacht bestätigt, dass es sich bei den gemeingefährlichen Klima-Kleber-Irren der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist im Strafgesetzbuch unter dem Paragrafen 129 zu finden und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Von der entsprechenden Vereinigung muss eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgehen, um den Tatbestand zu erfüllen. Schon Unterstützern solch einer kriminellen Vereinigung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

Bingo! Sollte in dieser links-grünen Klimadiktatur so etwas wie Rumpf-Rechtsstaatlichkeit aufblitzen, müssten die Klima-Terroristen nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen. Ach ja: Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bislang keinen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung erkennen konnte. (SB)

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