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BPE-Drama: Hat Günter Geuking das Gericht belogen?

Eine eidesstattliche Versicherung von Geuking

Hier noch ein redaktioneller Hinweis:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird nach § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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