Bild: Freie Sachsen

Verwaltungsgericht: Gedenkstein für Corona-Impfopfer muss abgerissen werden

Am Dienstagnachmittag hat das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt, dass die Polizei den Gedenkstein für die Corona-Impftoten in Zinnwald-Georgenfeld abreißen darf – mit einer absurden Begründung.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Anordnung der Polizei, einen, am 29. April auf einem Privatgrundstück  in Zinnwald errichteten Gedenkstein für die Corona-Impfopfere abzureißen, bestätigt. Die Inschrift darauf lautet: “Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes”. Die Begründung, warum das Mahnmal, errichtet durch die Partei “Freie Sachsen” niedergerissen werden muss, ist mehr als nur absurd.

Wie das Gericht am Dienstag in ihrem Beschluss mitteilte, besteht wegen der eingravierten Aufschrift des Steins “eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit”. Aus diesem Grund sei die Anweisung durch die Polizei, den öffentlich sichtbaren Stein zu verhüllen und zeitnah komplett zu entfernen, rechtmäßig. Weiter heißt es, dass die Aufschrift auf dem Stein durch die Verwendung des Begriffs “Impfexperiment” eine “Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten wecke, insbesondere im KZ Buchenwald zur Fleckfieberinfektion.” Dadurch werde der Freistaat Sachsen mit dem NS-Staat gleichgesetzt. Darüber hinaus werde durch das Wort “Kretschmer-Regime” die sächsische Staatsregierung als eine “diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt”, so das Gericht.

Durch diese und ähnliche deutlich abwertenden Begrifflichkeiten sind nach Ansicht des Gerichts die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Machtkritik überschritten und – Achtung! – die öffentliche Sicherheit gefährdet.  Außerdem würde das Gedenken anhand eines solchen Grabsteins im Zusammenhang mit “angeblichen Opfern eines Impfexperiments” auch die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates sowie der Corona-Pandemie verhöhnen, so die nur noch als irre zu bezeichnende Begründung des Gericht.

Die Kretschmer-Polizei in Sachsen hatte nach der Errichtung des Mahnmals geltend gemacht, dass das Mahnmal als “böswillige Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder” gewertet und als “Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens” stehe.

Die Polizei forderte die Partei auf, den Stein zu entfernen. Dagegen hatten die “Freien Sachsen” Anfang Mai Klage erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Über letzteren hatte das Gericht am Dienstag entschieden.

Die Partei kann binnen zwei Wochen eine Beschwerde gegen das Urteil beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einreichen.

Die “Freien Sachsen” teilen auf ihrem Telegramkanal mit: “Wir kämpfen natürlich weiter und werden umgehend Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einreichen”.

(SB)

02ca870847ec4026a1604efc6792125c

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen