Schadenersatzprozess gegen Biontech: Big Pharma hat Milliarden kassiert, aber wohl nichts zu befürchten

Heute begann in Hamburg der längt überfällige Prozess gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech. Eine Klägerin fordert mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie seit der Impfung unter anderem an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet. Biontech weist die Vorwürfe natürlich zurück: Man habe „die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft“ und sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Klage unbegründet ist“, ließ das Mainzer Unternehmen lakonisch verlauten, dass Milliarden mit den Corona-Experimentalvakzinen gescheffelt hat.

Die bisher geprüften Fälle hätten ergeben, dass es sich bei den gesundheitlichen Beeinträchtigungen um bekannte in den Fach- und Gebrauchsinformationen angegebene mögliche Nebenwirkungen handele – vor allem temporäre Impfreaktionen wie Kopfschmerzen oder Fieber. Man versucht sich also damit herauszureden, dass keine anderen als die von Anfang angegebenen aufgetreten seien. Oder es handele sich um gesundheitliche Beeinträchtigungen, für die nach dem Stand der Wissenschaft und im Austausch mit den zuständigen Behörden bis dato kein impfstoffassoziierter Zusammenhang festgestellt wurde.

Auftakt einer ganzen Klagewelle

Der Hamburger Prozess ist wohl nur der Auftakt zu einer ganzen Welle von Klagen gegen mehrere Impfstoffkonzerne. Tobias Ulbrich, von der Kanzlei Rogert & Ulbrich, erklärte, in seiner Kanzlei seien in 250 Fällen Klagen vor Gericht eingereicht worden. Die Kanzlei Cäsar-Preller teilte mit, 100 ähnliche Fälle zu vertreten. Vor Gericht solle nun wissenschaftlich belegt festgestellt werden, dass die Vakzine einen im Vergleich zu ihrem Nutzen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen sagte Ulbrich weiter. Dies ist die Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht. Ulbrich will die Einschätzung der deutschen Behörden und der Europäischen Union anfechten, dass die Biontech-Impfung ein positives Nutzen-Risiko-Profil aufweise. Dazu will er entsprechende Gutachten vorlegen.

Leider steht zu befürchten, dass Biontech und die anderen Pharmaunternehmen selbst im Falle einer Verurteilung straffrei ausgehen werden. In den vor Beginn der Impfkampagnen abgeschlossenen Verträgen mit der EU war nämlich vorsorglich festgelegt worden, dass die EU-Staaten und nicht die Urheber der gemeingefährlichen Vakzine finanzielle Entschädigung bei Nebenwirkungen tragen müssen. Wenn überhaupt, werden die Impfopfer also mit ihrem eigenen Steuergeld entschädigt. (TPL)