Rammstein-Sänger Lindemann erfolgreich gegen YouTuberin Kayla Shyx
Rammstein-Sänger Till Lindemann ist vor dem LG Hamburg erfolgreich gegen die YouTuberin, welche massivste Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte, vorgegangen. Im Nebenkriegsschauplatz schlagen Lindemanns Anwälte gegen das Reloutius-Blatt, den Spiegel, los.
Die „Schauspielerin“ und Influencerin Kayla Shyx hat Anfang Juni unter dem Titel „Was wirklich auf Rammstein-Afterpartys passiert“ auf YouTube ein Video veröffentlicht. Dort verbreitete sie hoch erfolgreich die angeblich von ihr persönlich erlebte Geschichte, wie sie selbst auf einer Rammstein After-Aftershowparty die Rekrutierung von jungen Frauen für diese Partys erlebt hat. Darüber hinaus erhebt sich in den Video schwerste Vorwürfe gegen den Sänger der Band.
Der von Shyx verleumdete Till Lindemann ging mit seinem Rechtsanwalt Simon Bergmann gegen mehrere Aussagen aus dem Video vor. Das Landgericht (LG) Hamburg hat nun der Influencerin mit Beschluss vom 24.07.2023 (Az. 324 O 264/23) sechs Textpassagen verboten. Shyx, vertreten durch activeLAW Rechtsanwälte, hat die zudem die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
Wie LTO berichtet, wurden der Dame etwa die Behauptung verboten, dass Shelby Lynn und weitere Frauen „unter Drogen gesetzt“ wurden. Der Zuschauer gehe im Gesamtzusammenhang des Beitrags davon aus, dass die Vergabe von K.O.-Tropfen auf Lindemann zurückgehe. Shyx habe im Verfahren „nicht weiter ausgeführt, welche Informationen ihr vorliegen, aus denen sich die Wahrheit der behaupteten Vorwürfe ergibt“, so das LG.
Die Äußerung „es werden Fan-Girls da reingebracht, sie werden besoffen gemacht und dann sucht er sich aus, mit wem er Sex haben will“ wurden ihr ebenfalls verboten, da die Behauptung im Kontext so verstanden werde, „dass die Fans systematisch betrunken gemacht würden, damit es anschließend zum Sex mit (Lindemann) komme“. Shyx habe lediglich belegen können, dass es das Angebot gab, Alkohol zu trinken. Zudem habe Shyx keine einzige Versicherungen von anderen Frauen vorlegen können, die ihre Vorwürfe belegen.
Auch die Aussage, dass K.O.-Tropfen bei einigen Frauen anscheinend in den Alkohol gegeben worden seien, wurde mangels Belegen verboten. Das Wort „anscheinend“ führe zu keiner Distanzierung, da Shyx auch an weiteren Stellen des Videos die Vergabe von K.O.-Tropfen als feststehend schildere, so das LG.
Der Youtuberin wurde durch das Gericht ebenfalls die Passage:“es ist genauso eine Scheiße wie bei R. Kelly und diesen ganzen pädophilen Vergewaltigern, die irgendwelche 15-jährigen ficken wollten“ verboten. Die Begründung des Gerichts: Es handele sich um eine unzulässige Meinungsäußerung. Zwar würde mit der Passage nicht insinuiert, dass auch Lindemann ein pädophiler Vergewaltiger sei, sondern nur das Verhalten des Rammstein-Sängers „mit drastischen Worten bewertet“. Für die Bewertung, dass das Verhalten von Lindemann mit dem eines „pädophilen Vergewaltigers“ vergleichbar sei, fehlten jedoch Anknüpfungstatsachen. Lindemann habe diese Bewertung, die „in höchstem Maße ehrverletzend“ sei, nicht hinzunehmen.
Shyx verbreitete die Aussage, die ihr nun verboten, wurde, dass es „herzzreißend“ sei, „dass jetzt so viele Mädchen auch gesagt haben, dass sie unter K.O.-Tropfen waren und sich an nichts erinnern können (…) oder dass sie spüren, dass sie blutend aufwachen und wissen, dass ihnen etwas passiert ist, woran sie sich aber nicht erinnern können. Das ist so schlimm.“ Hierfür fehlte die entsprechende Glaubhaftmachungen.
Ebenfalls befand das Gericht, dass für die Aussage: Auf der ganzen Welt nutzen Männer ihre Machtposition aus. Mädchen sexuell zu missbrauchen (…). Und Till Lindemann ist einer davon“, verboten. Zwar sei es unstreitig, dass Lindemann sexuelle Kontakte mit sehr jungen Frauen auf Aftershow-Partys habe. Doch dies trage nicht die Bewertung, dass Lindemann „Mädchen sexuell missbraucht“ habe. Auch wenn es sich beim sexuellen Missbrauch um einen sehr weiten Begriff handele, so insinuiere er dennoch, dass Lindemann an den Mädchen sexuelle Handlungen gegen deren Willen vorgenommen habe. Und auch hierfür fehlten die Belege, so das Gericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Unterdessen liefern sich Lindemanns Rechtsanwälte und das Reloutiusblatt, der Spiegel, Schlagabtausche. Nachdem das Landgericht Hamburg dem Unterlassungsantrag von Till Lindemann gegen den Spiegel in Teilen stattgegeben hatte, veröffentlichte der Spiegel nun am Dienstag „seine Sicht der Dinge“.
(SB)