Wie übersetzt man „Nein ist nein“ auf arabisch?
Deutschlands Frauen sind gerettet, ab sofort können sie wieder, auch gerne mal leicht bekleidet, durch die Parks schlendern. Die Gefahr ist gebannt – mit einem klaren „Nein“ hat sich nämlich jeder Vergewaltigungsversuch von selbst erledigt:
Die Bundesregierung möchte den juristischen Grundsatz „Nein heißt nein“ evaluieren. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach soll geprüft werden, ob die aktuell geltenden Regelungen im deutschen Strafrecht den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen.
Ist dies nicht der Fall, müsste wohl nachgebessert werden. Das Familienministerium hält die Evaluierung „für dringend erforderlich, um Aufschluss darüber zu bekommen, wie der Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis dieser Norm umgesetzt wird“, sagte ein Sprecher des Hauses dem „Tagesspiegel“. Die Istanbul-Konvention, die 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, besagt, dass das Einverständnis sexueller Handlungen „freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person“ gegeben werden müsse.
„Nein heißt nein“ als Grundsatz wurde 2016 ins deutsche Strafrecht eingeführt.
Herzlichen Glückwunsch, nur müssten die Frauen jetzt bitteschön noch einen internationalen Sprachkurs besuchen, damit ihnen ganz schnell und locker das Wort „Nein“ zum Beispiel in arabisch, türkisch, russisch und so weiter über die Lippen kommt. Am besten auch noch in Zeichensprache.
Im Ehebett aber muss man jetzt ebenfalls höllisch aufpassen. Ein „Nein, ist der heute aber wieder groß!“, könnte durchaus als Absage interpretiert werden. Und bitte immer schön ein Tonbandgerät laufen lassen. (Mit Material von dts)