Gestern morgen sah ich auf einem der bedeutenderen deutschen Fernsehkanälen (der Name tut nichts zur Sache, sie sind in Bezug auf die Tendenz ihrer Berichterstattung – s.weiter unten – alle gleich) einen Bericht zu einem soeben stattgehabten Vorfall an der deutsch-polnischen Grenze (genauer: im Bundesland Sachsen).
Von Quo usque tandem
In der Sendung wurde mit großem Tam.Tam berichtet, dass es den örtlichen Grenzschutz-Organen gelungen sei einen Schleuser aufzuhalten, bei dem Versuch in einem Lieferwagen 18 Personen auf illegalem Wege von Polen auf deutsches Hoheitsgebiet zu schmuggeln. Der Schleuser sei festgenommen und man erwarte einen Haftbefehl. Ferner wurde berichtet, dass der zu selben Zeit in dem einschlägigen Grenzgebiet anwesende sächsische Innenminister Armin Schuster die beteiligten Grenzbeamten zu ihrem Erfolg beglückwünscht habe. Dies soll von meiner Seite keine Spitze gegen das mit der Bewachung unserer Grenzen beauftragte Personal sein; dieses Personal tun seine Pflicht in vorbildlicher Weise, nur um danach – wie ich gleich darlegen werde – nur allzu oft den Erfolg seiner Bemühungen durch unsinnige Bestimmungen und Paragraphen-Reiterei zunichte gemacht zu sehen.
Was mir bei der ganzen Sache auffiel war, dass mit keinem Wort erwähnt wurde, was mit den 18 beim Versuch der illegalen Einreise nach Deutschland ertappten Personen geschehen ist. Dies ist typisch für die kollektive Tendenz des überwiegenden Teils der deutschen Medienlandschaft (Fernsehen, Funk und Presse): angebliche Erfolge des herrschenden politischen Systems werden schweifwedelnd hochgelobt, währen unangenehme Tatsachen, welche den Bürger „beunruhigen“ könnten, unter den Teppich gekehrt werden.
Lassen Sie uns daher unsere eigenen Vermutungen über die mögliche Fortsetzung der Geschichte anstellen:
Die Frage der Berechtigung des sog. „push-backs“, der Zurückweisung von nicht mit einem ordnungsgemäßen Visum versehenen Personen an nationalen Außengrenzen, ist bereits aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein umstrittenes Thema; dies wird im spezifischen Fall Deutschlands noch durch Absatz 1 des Artikels 16a des Grundgesetzes („politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) weiter verkompliziert. Der im Artikel 16a nachfolgende Absatz 2 bestimmt zwar, das eine Person, die „aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft einreist“ sich auf dieses Asylrecht nicht berufen kann (und Deutschland liegt in der geografischen Mitte solcher Staaten), aber dieser Zusatz scheint in einem Deutschland, in dem lediglich der Absatz 1 durch gewisse Kreise ständig wie eine Hostie hochgehalten wird, völlig in Vergessenheit geraten zu sein.
Angesichts dieser Umstände wage ich die Vermutung, dass sich die 18 „ertappten“ illegalen Einreisewilligen inzwischen – ordnungsgemäß registriert – in einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden, guten Mutes in der begründeten Aussicht für beträchtliche Zeit – wenn nicht sogar für den Rest ihres Lebens – einen behaglichen Platz in der sozialen Hängematte Deutschlands gefunden zu haben.
Fazit: Womit sie dort angekommen wären, wohin sie von Anfang an wollten.