Grüne kritisieren gilt jetzt als Majestätsbeleidigung

In den letzten Jahren ist nicht nur der deutsche Obrigkeitsstaat schleichend zurückgekehrt; schlimmer noch: Er steht auch noch im Dienste der Grünen. Deren Politik zu kritisieren gilt mittlerweile als Majestätsbeleidigung. Ausgerechnet in Bayern rückte die Staatsanwaltschaft nun einem Unternehmer zu Leibe,  der zwei Grünen-kritische Plakate aufgehängt hatte, die auch in anderen Teilen des Landes zu sehen waren. Darauf waren unter anderem die Grünen-Parteichefin Ricarda Lang und die Grünen-Minister Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock auf einer Dampfwalze abgebildet. Darüber stand der Satz: „Wir machen alles platt“ und darunter das Habeck-Zitat: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen.“ Auf dem zweiten waren nur Habeck und seine mittlerweile legendäre Aussage „Unternehmen gehen nicht insolvent, sie hören nur auf zu produzieren“ abgebildet.

Obwohl nichts davon beleidigend oder gar geschmacklos war, beschlagnahmte die Polizei beide Banner. Die Staatsanwaltschaft München II beantragte daraufhin einen Strafbefehl „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (Paragraf 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen“. Im November erhielt der Unternehmer einen Strafbefehl über 6000 Euro.

Hauptverhandlung wegen zweier harmloser Plakate

Weil er Widerspruch einlegte, findet nun am 21. März vor dem Amtsgericht Miesbach die Hauptverhandlung statt – wegen zwei harmlosen Plakaten, deren Inhalt völlig von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und die Originalzitate von Habeck zeigen. In Bayern müssen paradiesische Zustände herrschen, wenn die Justiz Zeit hat, sich mit solchem Unsinn zu befassen. Die zahllosen echten Beleidigungen gegen AfD-Politiker, bis hin zu gewaltsamen Übergriffen erfahren deutlich weniger Aufmerksamkeit, wenn überhaupt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg erweist sich hier als zumindest etwas vernünftiger: Das Verfahren gegen einen Twitter-Nutzer, der 2022 an die Adresse von Robert Habeck gefordert hatte: „Schmeißt diesen Vollidioten endlich raus #GruenerMist“, wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das Wort „Vollidiot“ sei zwar ehrverletzend, eine Strafbarkeit sei aber nicht gegeben, so die Staatsanwaltschaft. Vielleicht gilt diese Bezeichnung mittlerweile aber auch schlichtweg als Tatsachenbehauptung, die man vernünftigerweise selbst bei noch so wohlwollender Prüfung etwaiger Justiziabilität nicht mehr bestreiten kann. (TPL)