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Weg mit dem Parteienstaat! Her mit dem Bürgerstaat!

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Und schon wieder ein Skandal um den verfassungsfeindlichen „Verfassungsschutz“! Diesmal hat sich der „Verfassungsschutz“ des Landes Brandenburg als Hort der Demokratiefeinde geoutet.

Von Robert Lopez

Anlass der erneuten Grenzverletzung der Schlapphüte war eine Äußerung des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Lars Hünich anlässlich eines Bürgerstammtischs am 18. Januar. Dort sagte er sinngemäß, die AfD in Regierungsverantwortung werde „den Parteienstaat abschaffen“. Als Rache für dieses Klartext-Statement wollen jetzt Kartellparteien und Verfassungsschutz die AfD abschaffen.

Doch Recht hat der Mann! Der „Parteienstaat“ ist das geläufige Sprachbild für einen Staat, den sich die Parteien zur Beute gemacht haben, unter Missachtung ihres vom Bürger verliehenen Auftrags, den Bürgern und damit dem Volk zu dienen.

Das Gegenteil des „Parteienstaats“ ist deshalb der „Bürgerstaat“, wie er in jedem der Artikel unseres Grundgesetzes zum Ausdruck kommt. Es zeigt die ungeheure Anmaßung der Kartellparteien, dass sie Kritik an der Gier, mit der sie sich den Staat zur Beute gemacht haben, als „verfassungsfeindlich“ brandmarken wollen.

Nur fünf Beispiele für die Maßlosigkeit des Parteienstaats

Denn wie sieht die Realität im Deutschland des Jahres 2024 aus? Hier nur einige wenige Beispiele zur Maßlosigkeit des „Parteienstaats“: Studienabbrecher ohne jede Qualifikation, die an keinem einzigen Tag ihres Lebens wirklich gearbeitet haben, werden nur dank Parteizugehörigkeit auf höchste Posten gehievt und dürfen trotz völliger Ahnungslosigkeit über unserer aller Zukunft entscheiden. Da kann man dann schon mal als knapp 30jährige und ebenso gutgenährte wie bestbezahlte Chefin der Ökosozialisten meinen, dass die deutsche Durchschnittsrente bei 2.000 Euro pro Monat liegt. Das ist „Parteienstaat“!

Oder: anstatt den deutschen Rentnern, die lebenslang hier geschuftet haben, das entwürdigende Wühlen in Mülltonnen zu ersparen, wird im Ausland ungeheures Volksvermögen verprasst für absurde Spinnereien der linken und grünen Parteien – von Radwegen in Peru über umweltfreundliche Kühlschränke in Kolumbien bis zu „agrarökologischen Hilfen“ für die Mondlandungs-Nation Indien und Eisenbahnen für die Weltmacht China. Das ist Deutschland im Griff des „Parteienstaats“.

Und dann: ein komplett überbesetzter Bundestag, das größte stehende Parlament der Welt, das mit seinen Heerschaaren von Bediensteten Milliarden an abgepressten Steuergeldern verschlingt, schafft es nicht, sich selbst auf den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu reduzieren, weil dann nämlich zahlreiche Parteigänger bestbezahlte Posten verlieren würden. Das ist „Parteienstaat“!

Ferner: Weil die zahlreichen Posten in den Parlamenten dennoch nicht ausreichen, werden Milliarden verpulvert, um Tausende von treuen Parteigängern zu Mitarbeitern steuerfinanzierter linker NGO zu machen, mit denen sich die linken und grünen Parteien seit Jahren eine von den Bürgern bezahlte ideologische Reservearmee aufgebaut haben. Das ist der von der Verfassung nicht gedeckte „Parteienstaat“!

Und schließlich: ausgediente Parteibonzen werden ohne jeden Qualifikationsnachweis vom Parteienklüngel auf staatliche und halbstaatliche Versorgungsposten mit fürstlichen Vergütungen platziert. Das ist der real existierende „Parteienstaat“!

Das Grundgesetz gestattet den Parteien nicht die Perversion des Bürgerstaats zum Parteienstaat

Doch das Grundgesetz, welches sich das Deutsche Volk gegeben hat, gestattet den Parteien nur ein einziges Privileg: Sie dürfen gemäß Artikel 21 an der demokratischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Nicht weniger, aber auch keinesfalls mehr! Deswegen ist ein „Parteienstaat“, also ein auf das Wohl der Parteibonzen anstelle des Wohls der Bürger zugeschnittener Staat, per se ein Verfassungsbruch.

Unglaublich, dass die Kartellparteien dieses von ihnen geschaffene Zerrbild der Demokratie jetzt sogar unter Bestandsschutz stellen und Kritik an ihrer abartigen Unersättlichkeit vom Verfassungsschutz verfolgen lassen wollen!

Würde der Verfassungsschutz seine Aufgabe ernstnehmen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, müsste er fortlaufend gegen sich selbst wegen „gesichert verfassungsfeindlicher Umtriebe“ ermitteln.

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