Heiß begehrt Foto: Sahra Wagenknecht (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Linke Demokratieverachtung: Steuermillionen für noch nie gewählte Wagenknecht-Partei

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Das exakte Gegenteil der systematischen Benachteiligung, die der AfD seit Beginn ihrer parlamentarischen Geschichte 2017 widerfährt, indem der ihr zustehende Gelder für die eigene parteinahe Stiftung als einziger der im Bundestag vertretenen Parteien rechtswidrig verweigert werden, indem ihr laut Geschäftsordnung zustehenden Präsidiums- und Ausschussmitglieder verhindert werden (und all das von der geschlossenen Gemeinschaft der politischen Mitbewerber!), kann dieser Tage hocherfreut die Linken-Abspaltung BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) für sich verzeichnen.

Obwohl sich die durch Schisma von der – seither ihres Fraktionsstatus verlustig gegangenen – Linkspartei abgespaltene BSW-Gruppe im Bundestag nur als Partei zur Wahl gestellt hat und somit  kein einziger der 10 BSW-Abgeordneten, die nun als “Gruppe” firmieren, durch Wählervotum bestätigt ist, darf Wagenknechts Truppe fortan pro Jahr (!) ungeheuerliche 4,9 Millionen Euro für “Mitarbeiter und Sonstiges” im Bundestag ausgeben. Zuteil wurde dem BSW dieser Segen durch Votum der restlichen sozialistischen De-facto-Einheitspartei von CSU/CSU bis Grünen.

“Einkaufen gehen” für fast 5 Millionen

Nach der offiziellen Auflösung der 38-köpfigen Linksfraktion im Parlament spaltete sich diese auf in die seither 28 Abgeordnete zählende Linken-“Gruppe” und die zehn Wagenknecht-Jünger mit ihren national-neokommunistischen Extremvorstellungen. Mit dem Geldregen kann, so “Bild“; Wagenknecht jetzt “einkaufen gehen, ehemalige Mitarbeiter im Bundestag anstellen und neue Büromöbel kaufen.”

Das Ganze ist ein Präzedenzfall, denn: “Anders als bei Fraktionen sind Rechte und staatliche Zuschüsse für Gruppen nicht gesetzlich geregelt, sie müssen daher per Beschluss der Mehrheit vom Bundestag individuell festgelegt werden – was jetzt geschehen ist.” Was die weiteren Befugnisse der künftigen zwei Linksaußen-Gruppen anbelangt, ist noch nicht ganz sicher, wo die Abgrenzung zur Fraktion verlaufen soll. Sie dürfen zwar, so “Bild”, ebenso wie die übrigen Fraktionen Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge einbringen; doch die Zahl der ihnen erlaubten parlamentarischen Anfragen an die Bundesregierung ist auf zehn beschränkt. Da die “Linke” bislang neben der AfD die meisten Anfragen an die Regierung stellte, könnte die beabsichtigte Oppositionsrolle erschwert werden. Vielleicht verschaffen die Altparteien aber ja auch hier Wagenknecht die nächste Extrawurst; da man zu links in diesem Deutschland ja nicht sein kann, steht sie ja auf der “richtigen” Seite. (TPL)

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