Die Meinungsfreiheit in Deutschland hat am Montag einen weiteren schweren Rückschlag erlitten. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den Schriftsteller und Blogger Akif Pirinçci aus nichtigem Anlass wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung, weil er auf seiner Webseite angeblich die Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und die Würde anderer Menschen angegriffen habe. Pirinçcis „Verbrechen“ bestand darin, im Juni 2022 geschrieben zu haben, dass Muslime und „Afros”, die in den Jahren 2015 und 2016 als „Schmarotzer” nach Deutschland gekommen seien und sich „mikrobenartig immer weiter vermehren” würden, für eine „bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen” verantwortlich seien. Der Richter wertete dies als Volksverhetzung. Es seien gleich zwei Tatbestände erfüllt: der Angriff auf die Menschenwürde und das Aufstacheln zum Hass. Und da der Text die Menschenwürde angreife, sei er auch nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen Pirinçcis würden die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschreiten. In seinem Urteil ging er sogar noch über den Antrag der Verteidigung hinaus, die sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und geltend gemacht, nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung. Zudem sei der Text von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Pirinçci war bereits auf Bewährung, weil er die Klimafanatikerin Luisa Neubauer verbal angegangen hatte und dafür zu vier Monaten verurteilt worden war. Deshalb war keine neuerliche Bewährungsstrafe möglich. Dennoch ist es eine einzige Farce, dass er für einen Beitrag auf seiner eigenen Webseite verurteilt wurde, der nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, sondern schlichte Tatsachenbehauptungen enthält. Dass die Migrantenkriminalität seit 2015 explodiert ist, auch und gerade bei Massenvergewaltigungen, zeigen indes sämtliche Statistiken. Dies kümmerte den Richter offensichtlich nicht, der von der Verteidigung von Anfang für befangen gehalten wurde. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Beliebige willkürliche Aburteilungen drohen
Pirinçcis Rechtsanwalt kündigte Berufung an. Sollte das Urteil Bestand haben, ist zu befürchten, dass damit die Büchse der Pandora geöffnet wurde. Bisher sind die Richter noch vor Freiheitsstrafen zurückgeschreckt, nun wurde auch diese rote Linie überschritten. Wegen Gummiparagraphen wie Volksverhetzung und Wieselworten wie „Hass und Hetze“ können Menschen dann nicht nur vor Gericht gezerrt, sondern auch noch ins Gefängnis gesperrt werden, während Vergewaltiger mit Bewährungsstrafen davonkommen. Die Politik tut alles, um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einzuschränken und ihrer Willkür zu unterwerfen. Seien es der Digital Service Act der EU oder die Verschärfung von § 188 des Strafgesetzbuches, die es ermöglicht, dass üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens auf allen politischen Ebenen strafbar gestellt wird: Dies sind nur einige Anzeichen dafür, dass der Meinungskorridor nicht nur eingeschränkt, sondern immer mehr zugemauert wird. Diese Gesetze gelten jedoch nicht für alle: AfD-Politiker dürfen beliebig mit dem Tode bedroht und sogar körperlich angegangen werden, ohne dass dies sonderliches Interesse, geschweige denn Empörung hervorrufen würde. Behörden werden von selbst aktiv, um Meinungsdelikte zu verfolgen, solange sie sich gegen linke Politik und Politiker richten. In Pirinçcis Fall war es die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) der Kölner Staatsanwaltschaft.
Umgekehrt dürfen Politiker wie Agnes Strack-Zimmermann (FDP) die AfD als „Scheißhaufen“ bezeichnen, der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die AfD eine „parasitäre Gruppe“ nennen und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier AfD-Wähler gar als „Ratten“ titulieren. Das alles hat keinerlei Konsequenzen, Hetzer sind immer die anderen, vor allem natürlich „Rechte“. Die einzige Rettung aus diesem Dilemma wäre ein Gesetz nach dem Vorbild der US-Verfassung, wo es faktisch gar keine Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt. Nur so wäre gewährleistet, dass die Politik nicht nach Gutsherrenart darüber verfügt, was die Menschen aussprechen dürfen. (TPL)