Wir schaffen das – nicht: Deutschlands Gemeinden haben durchaus die Möglichkeit, Asylantenzuweisungen zu stoppen!

Die Kommunen werden oftmals als hilflose Befehlsempfänger dargestellt, die ohnmächtig den angeblichen Zwangszuweisungen von „Flüchtlingen“ durch Bund, Länder oder übergeordnete Verwaltungsbehörden ausgeliefert seien. Tatsächlich aber bestehen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren – wenn Bürgermeister willens sind, sich juristisch gegen den zu erwartenden Shitstorm von Medien und übergeordneten Politikern zu behaupten. So, wie sich die Kommunen in blinder Naivität und Verantwortungslosigkeit bis vor einigen Jahren reihenweise zu „sicheren Häfen“ erklärten und „Refugees Welcome“ plakatierten, so steht es ihnen selbstverständlich auch umgekehrt frei, Rechtsmittel gegen die „Zwangsbeglückung“ einzulegen.

Dass dies durchaus von Erfolg gekrönt sein kann, zeigte nun das Verwaltungsgericht München mit einem Eilbeschluss, der es dem Landkreis Wolfratshausen untersagt, der Gemeinde Greiling zwangsweise Asylbewerber zur Unterbringung zuzuweisen (Aktenzeichen M 23 E 23.5726). Der AfD-Landtagsabgeordnete Rene Dierkes nahm den Beschluss zum Anlass, um von Markus Söders Staatsregierung zu erfragen, ob weitere Klagen dieser Art anhängig sind. Darüber hinaus fragt er nach den Plänen der Staatsregierung für den Fall, dass immer mehr Kommunen beginnen, die Aufnahme von Asylbewerbern aufgrund erschöpfter Unterbringungsmöglichkeiten zu verweigern.

Gute Nachricht verbreitet sich wie ein Lauffeuer

Denn die Möglichkeiten dazu haben sie sehr wohl – wie das Münchner Urteil zeigt. Dierkes: „Zwangszuweisungen von Asylbewerbern müssen nicht hingenommen werden! Dieser Beschluss und das Urteil, das ihm folgen wird, stärken die bayerischen Kommunen, den Rechtsstaat und die Bürger. Denn sie verdeutlichen, dass die Gemeinden niemanden unterbringen müssen, den sie nicht aufnehmen können.“

Auch wenn verschiedene Regierungsbehörden so täten, als seien sie dazu verpflichtet, gelte: „Wir brauchen das nicht zu schaffen!”, so Dierkes. Kommunen, die über keine Unterbringungskapazitäten mehr verfügten, sähen jetzt endlich „ein Licht am Ende des Tunnels staatlicher Asyl-Zumutungen“. Mit seinem Beschluss habe das Verwaltungsgericht München vielen Bürgermeistern und Gemeinderäten den Rücken gestärkt. „Widerstand lohnt sich also, und andere Gemeinden können sich daran ein Beispiel nehmen!”. Tatsächlich verbreitet sich die gute Nachricht derzeit bereits wie ein Lauffeuer in den Kommunalverwaltungen. Mancher Bürgermeister, der bisher glaubte, er müsse sein „Kontingent“ versorgen, egal wie es um die Finanzen seiner Gemeinde bestellt ist, könne jetzt aufatmen, so Dierkes: Es setze ein Umdenken ein. Die Landesregierung sei nun gefordert, endlich ebenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen und illegale Migranten strikt abzuschieben. (TPL)