Die Ampel-Regierung weigert sich nicht nur, die millionenfache Massenmigration auch nur einzudämmen, sie tut auch nichts gegen deren steinzeitliche Begleiterscheinungen. Dazu gehört auch Kinderehen. Diese werden bislang bei der Einreise automatisch nichtig, die Regelung läuft jedoch am 30. Juni aus. Anfang 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Nichtigkeitsregelung für unzulässig erklärt. Ein Syrer, der 2015 mit 21 Jahren mit seiner 14-jährigen „Ehefrau“ in Deutschland eingereist war, hatte dagegen geklagt. Die Höchstrichter verlangten eine Ergänzung des Anti-Kinderehen-Gesetzes durch eine Regelung über die Unterhaltspflicht des Mannes gegenüber seiner „Ehefrau“ nach dem Ende der Kinderehe und zweitens auch noch die Einführung einer Möglichkeit, „die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können“. Das BVerfG treibt also tatsächlich die Sorge um, Kinderehen nach Erreichen der Volljährigkeit fortsetzen zu können, anstatt diese Barbarei komplett zu unterbinden.
Myria Böhmecke von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes äußerte dann auch die Besorgnis, die Neuregelung werde darauf hinauslaufen, dass „die ehemalige Kinderehe durch die ‚Ehefrau‘ bei Erreichung der Volljährigkeit im Beisein des ‚Ehemanns‘ und seiner Familie im Standesamt mit einer einfachen Unterschrift bestätigt und somit ‚fortgesetzt‘ wird“. Minderjährige Mädchen in einer Kinderehe könnten bis zur Erreichung ihrer Volljährigkeit durch Familie und „Ehemann“ unter Druck gesetzt werden, ihre Kinderehe zunächst informell fortzusetzen und dann in einen legalen Rahmen zu überführen. Leni Breymaier, Frauenpolitikerin der SPD, versicherte, sowohl sie als auch ihre Bundestagsfraktion würden die Ansicht vertreten, es dürfe keine automatische Fortsetzung der Ehen geben. Die CDU-Politikerin Silvia Dreher warnte, wenn nicht bald eine Neuregelung auf den Weg gebracht werde, wären Kinderehen in Deutschland bald „wieder vorbehaltlos legalisiert“. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es, trotz der Frist stehe die Debatte über das Wie der Neuregelung noch am Anfang. „Gesetzgeberische Maßnahmen“ würden derzeit geprüft, zu „Einzelheiten“ könne man sich nicht äußern. Klar sei nur, „dass das deutsche Recht die Ächtung von Minderjährigenehen auch künftig zum Ausdruck bringen muss“.
„Raum und Bedenkzeit“
Terre des Femmes fordert eine Beratungspflicht für betroffene minderjährige Mädchen, ohne Beisein von Familie oder „Ehemann“, am besten durch unabhängige Organisationen. Eine mögliche anschließende Bestätigung der Ehe sollte „in einem ausführlich dokumentierten, transparenten Verfahren erfolgen, möglicherweise zweistufig, erst vor einem Familiengericht und dann vor einem Standesamt“. So solle Betroffenen wenigstens etwas Raum und Bedenkzeit verschafft werden, nein zu sagen. Außerdem soll es weitergehende Beratungs- und Dokumentationspflichten, etwa die Aufnahme des Heiratsdatums ins Ausländerzentralregister geben, damit klar werde, wie viele Migranten von Kindereheschließung betroffen sind. Natürlich plant die Ampel nichts Derartiges. Dies würde ein weiteres schlechtes Licht auf einen atavistischen Brauch werfen, der im Islam gang und gäbe ist. Deshalb ist sie an genauen Zahlen auch in diesem Bereich gar nicht interessiert.
Offiziell gibt es zwischen 2013 und 2022 ganze 298 angezeigte Fälle von Kinder- und Zwangsehen. Die Dunkelziffer kann man kaum erahnen. Allein in Berlin habe der Arbeitskreis Zwangsverheiratung durch Befragungen 2020 496 Fälle bestehender und bevorstehender Zwangshochzeiten ermittelt, so Böhmecke. Zudem würden Lehrkräfte nach den Sommerferien regelmäßig von verschwundenen Mädchen mit unbekanntem Schicksal berichten. Je jünger die Kinder seien, desto weniger würden sie sich Hilfe suchen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Ampel-Regierung hier wirklich entschlossen vorgeht. Um diesen Auswuchs der islamischen Zuwanderung zu kaschieren, wird man vermutlich irgendeinen faulen Kompromiss finden, währen das Leid junger Mädchen unvermindert weitergeht. (TPL)