Nur, um wenigstens einmal erfolgreich ein Gesetz verabschieden zu können, soll jetzt das Cannabis-Gesetz auf Teufel komm raus, durchgepeitscht werden – natürlich wieder auf Kosten der Gesundheit der Bürger. Aber auf die hat die Ampel ja noch nie besonders Rücksicht genommen und ein bekifftes Volk ist ein ruhiges, leicht manipulierbares Volk.
Aber nicht jeder will so eine Drogenhölle Deutschland akzeptieren:
Der Deutsche Richterbund zum Beispiel hat vor einer massiven Überlastung der deutschen Justiz durch die im Cannabisgesetz vorgesehene Amnestie-Regelung gewarnt. „Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).
Allein beim Amtsgericht Köln seien es mehr als 10.000 Fälle. „Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, so dass die Prüfung bei 2.000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte“, sagte Rebehn. „Das kann doch politisch nicht gewollt sein, zumal eine rückwirkende Änderung bereits rechtskräftiger Strafurteile in einem Rechtsstaat eine seltene Ausnahme ist, die anlässlich der Cannabis-Legalisierung nicht gerechtfertigt erscheint.“
Für die Staatsanwaltschaften bedeute das Cannabisgesetz konkret, „dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Rebehn. Es müsse ermittelt werden, „ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß (auch) um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte“. Das lasse sich aber nicht einfach aus dem Bundeszentralregisterauszug herauslesen, weil die genaue Tathandlung und die Art des Betäubungsmittels dort in der Regel nicht notiert seien.
Auch auf die Gerichte komme deshalb eine enorme Zusatzbelastung zu. „Ist der Angeklagte wegen mehrerer Straftaten zu einer sogenannten Gesamtstrafe verurteilt worden, muss das Gericht die nach neuem Recht nicht mehr relevante Betäubungsmittelstraftat nachträglich außer Betracht lassen und die Strafe mit neuer Begründung neu fassen“, erklärte Rebehn. Der Gesetzgeber sei deshalb gut beraten, die geplante Amnestie-Regelung für noch nicht vollstreckte Altfälle aus dem Cannabisgesetz zu streichen. „Anderenfalls würde die Ampelkoalition eine durch steigende Verfahrenszahlen ohnehin überlastete Strafjustiz ohne Not noch zusätzlich massiv belasten“, beklagte der Richterbund-Geschäftsführer.
Noch schärfere Kritik kommt von Seiten der Exekutive:
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat ebenfalls einen Stopp der Ampel-Pläne zur Teil-Legalisierung von Cannabis gefordert. „Dieses Gesetz muss gestoppt werden“, sagte der BDK-Vorsitzende Dirk Peglow den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bei dem Gesetz handele es sich um „ein Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird und auch die Ziele nicht erreichen wird, die es erreichen soll“.
„Der Kleinhandel werde durch die Pläne „im Prinzip legalisiert“, sagte Peglow. Dealer könnten bis zu 25 Gramm bei sich tragen und es sei nicht möglich, dass die Polizei „unterscheiden kann zwischen legal angebautem Cannabis und illegalem“. Der Schwarzmarkt werde so nicht eingedämmt, sondern eher gefördert“, schreibt die „Welt“.
Aber es gibt natürlich auch Branchen, die von Lauterbachs Haschischwolke profitieren:
Nach Einschätzung des Dachverbandes deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) wird es ein viel stärkeres Interesse an der Gründung dieser Vereine geben, als von der Bundesregierung erwartet. „Ich gehe davon aus, dass wir binnen Jahresfrist in Deutschland 3.000 oder sogar 4.000 Clubs haben werden“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Steffen Geyer, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).
Er habe jeden Tag ein gutes Dutzend Gespräche mit Leuten, die einen Cannabis Social Club gründen wollten. Derzeit gebe es bereits rund 300 bis 350 Gruppen, die in der Gründungsphase für einen Club seien oder jetzt nur noch darauf warteten, dass das Gesetz endlich in Kraft trete, so Geyer.
Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass es im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten 1.000 Anbauvereinigungen geben werde und in den Folgejahren jeweils ein Plus von 500 dieser Vereine. Diese Schätzung wurde auch von den Bundesländern als zu niedrig bezeichnet.
Nach Ansicht des Dachverbandes wird durch das Cannabis-Gesetz der Ampelkoalition der Schwarzmarkt nicht trockengelegt, aber reduziert. „Jedes Gramm Cannabis, das zukünftig auf dem heimischen Fensterbrett oder in den Social Clubs produziert wird, ist ein Gramm weniger, das auf dem Schwarzmarkt beschafft wird“, sagte Geyer.
Für Gelegenheitskonsumenten oder Menschen, die einfach mal probieren wollten, seien der Eigenanbau oder die Social Clubs aber nicht das Richtige. Sie würden weiter auf den Schwarzmarkt gehen. „Und da die Zahl dieser Konsumenten wegen der Entkriminalisierung sicherlich steigen wird, profitiert der Schwarzmarkt durch die Politik der Ampel sogar noch“, so der Verbandschef.
Das liege aber ausschließlich am „halbherzigen“ Vorgehen der Ampelkoalition. „Bei einer umfassenden Legalisierung, die auch einen flächendeckenden Verkauf in Fachgeschäften zulässt, könnte man den Schwarzmarkt weitgehend trockenlegen“, sagte Geyer.
So ist es. Und bitte dann auch gleich sämtliche harte Drogen legalisieren, denn eins ist wohl klar: Die Dealer, die bislang in Parks den Stoff angeboten haben, werden natürlich ob dieser „staatlichen“ Konkurrenz umrüsten und den harten Stoff – gerne auch in der Nähe von Schulen und Kindergärten – unter das bekiffte Volk bringen.
Und wir wissen alle: Nichts ist langweiliger als ein von Lauterbach kontrollierter Rausch. (Mit Material von dts)