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Jesus-Zitat: Stadt Essen belegt Taxifahrer für Mini-Bibelvers mit Bußgeld

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Neues aus dem durchgeknallten Abendland: “Die Stadt Essen hat dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers ausgestellt. Die Behörden hatten ihm aufgrund des Zitats: ‘Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben’ vorgeworfen, unerlaubte ‘religiöser Werbung’ zu betreiben.”

Die Stadt Essen hat dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers auf seiner Heckscheibe ausgestellt. Das anscheinend verbotene Zitat: „Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben“. Die Stadt hatte dem Taxifahrer tatsächlich vorgeworfen, unerlaubte „religiöser Werbung“ zu betreiben. Die Essener Amtsschimmel forderten dann Mashali auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern und drohten ihm mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Die Begründung der Stadt Essen: Der Aufkleber sei unzulässige „religiöse Werbung“, die nach der Personenverkehrsverordnung (BOKraft) auf Taxen nicht erlaubt ist. Aufgrund des Inhalts, des Standorts am unteren Rand der Heckscheibe sowie der überschaubaren Größe des Aufklebers stellte Mashali klar, dass der Aufkleber nicht als Werbung eingestuft werden kann.

Nun teilte ADFinternational in einer Pressemitteilung mit, dass die Stadt Essen einen Bußgeldbescheid von insgesamt 88,50 EUR inkl. Gebühren ausgestellt hat. Der aus dem Iran stammende christliche Konvertit legt nun Einspruch ein. „Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann. Ich will keinen Ärger machen, aber ich habe auch nichts Falsches getan. Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe das weiterhin tun zu können, indem ich Einspruch einlege“, so die Position des Christen Jalil Mashali.

Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Mashalis Einspruch nicht zurück, so würde sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiterleiten.

Dr. Lidia Rieder, Juristin bei der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International kommentiert: “In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren. Mashalis Handeln ist durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Das beinhaltet auch, das Recht seine Überzeugungen öffentlich kundzutun. Der Staat darf diese Freiheit nicht ohne Rechtfertigung einschränken.“

ADF International unterstützt den Fall des Taxifahrers.

(SB)

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