Die Frage eines Polizeibeamten nach der „wirklichen“ Herkunft ist diskriminierend

Ein Berliner Gericht entscheidet nach dreijährigem Prozess nun, dass die Frage eines Polizeibeamten nach der „wirklichen“ Herkunft diskriminierend ist. Ganz toll findet das Bahar Aslan, jene ehemalige, türkische „Polizeidozentin“, die Teile der Polizei als “braunen Dreck” öffentlich beschimpfe.

Im Sommer 2020 war der Student Syed N. mit einem Bekannten auf dem Fahrrad unterwegs. Als die beiden Männer eine Ampel überquerten, wurden sie von der Polizei aufgehalten. Diese machten geltend, N. hätte während der Fahrt telefoniert. Bei der Identitätskontrolle habe N. auf die Frage nach seiner Herkunft mit „Bochum“ geantwortet. Daraufhin habe einer der Polizeibeamten ihn gefragt, woher er denn „eigentlich“ oder „wirklich“ herkomme.

Das wiederum erkannte Syed N. zielsicher als eine glasklare rassistische Zuschreibung und reichte zunächst Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Wie die linke Staatstrompe „Tagesspiegel“, der den Vorfall von Anfang an emsig begleitete, berichtete, wurde diese abgelehnt, weil Mr. N. „aufbrausend“ aufgetreten sei. Er habe „wegen seiner Emotionalität“ die Situation falsch eingeschätzt, hieß es in einem Schreiben. Erst nachdem sich die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle der Justizverwaltung höchstpersönlich einschaltete, „lenkte“ die Polizei ein. In einer schriftlichen Entschuldigung hieß es Berichten zufolge, die Kontrolle habe „diskriminierend“ und „belästigend“ gewirkt.

Am Mittwoch – nach einem dreijährigen Prozess und mutmaßlich Tausenden von Steuergeld-Euros – entschied eine  Amtsrichterin am Amtsgericht Berlin-Mitte, das diese Entschuldigung nicht ausreichend sei und verdonnerte die Polizei – sprich wiederum den Steuerzahler –  zur Zahlung einer Entschädigung. Im Vorfeld hatte N., der massiv von der Leiterin der Berliner Antidiskriminierungsstelle der Justizverwaltung, Frau Eren Ünsal unterstützt wurde, mutmaßlich erkannt, dass hier mehr zu holen ist, und lehnte eine außergerichtliche Entschädigung in Höhe von 100 Euro ab.

Nun wurden ihm 750 Euro zugesprochen, jubelt das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADN). Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin ist ein Projekt des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB) und wurde 2003 gegründet. Nur zur Info, damit man versteht, wer mit dem sauer verdienten Geld des Steuerzahlers gepampert wird: Das ADNB wird durch die Landesstelle für Gleichbehandlung-gegen Diskriminierung (LADS) im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Senats von Berlin gefördert und ruft als Ziel auf:

  • die Beratung und Unterstützung von Menschen in Berlin, die rassistische und damit verwobene Diskriminierungserfahrungen machen (People of Color bzw. Schwarze Menschen, Muslim* innen, Rom* nja, Sint* ezzi, Jüdinnen_Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte und/oder andere…)
  • das Empowerment von Menschen mit Rassismuserfahrung
  • die Sensibilisierung der Öffentlichkeit über rassistische und intersektionale Diskriminierung und Machtverhältnisse
  • die Förderung einer Antidiskriminierungskultur auf lokaler und bundesweiter Ebene

Aber nicht nur das ADN findet das Urteil prima. Auch Frau Bahar Aslan scheint erfreut. Die ehemalige Lehrbeauftragten an der NRW-Hochschule der Polizei und Verwaltung, ursprünglich hauptberuflich als Lehrerin an einer Gelsenkirchener Hauptschule tätig  zwitscherte auf X : „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine  Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.

Auf Aslans X-Account kann man seit der Urteilsverkündung zum Fall des Student Syed N. ein kurzes und knackiges: „Stabil!“ gefolgt von einem  „geballte Faust“-Emoji sehen:

<blockquote class=“twitter-tweet“><p lang=“de“ dir=“ltr“>„Die Frage eines Polizeibeamten nach der &quot;wirklichen&quot; Herkunft ist diskriminierend. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte am Montag nach einem dreijährigen Prozess entschieden.“<br><br>Stabil! ✊🏽 <a href=“https://t.co/P8uoIzs7n6″>https://t.co/P8uoIzs7n6</a></p>&mdash; Bahar Aslan (@BaharAslan_) <a href=“https://twitter.com/BaharAslan_/status/1781595452841898130?ref_src=twsrc%5Etfw“>April 20, 2024</a></blockquote> <script async src=“https://platform.twitter.com/widgets.js“ charset=“utf-8″></script>

(SB)