Null Überraschung: Böhmermanns „Nazis keulen“-Spruch wird kein rechtliches Nachspiel haben

Der dem Zwangsbeitragszahler als „Satiriker und Moderator“ verkaufte Jan Böhmermann muss nach mehreren Strafanzeigen nach einer aktuellen Folge des „ZDF Magazin Royale“ mit keinem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung rechnen. In diesem besten Deutschland kann so eine Staatstrompete ungestraft dazu auffordern „Nazis“ – oder wen solche links-woken Gestalten dazu erklären – zu „keulen“.

So wirklich verwundert dürfte nun niemand sein, nachdem klar ist, dass der links-woke Quotenclown Jan Böhmermann auch dieses Mal ungeschoren davon kommt. Der dem Geld des Zwangsbeitragszahlers gemästete Böhmermann muss sich nach mehreren Strafanzeigen im Anschluss an eine Folge der aktuellen Staffel „ZDF Magazin Royale“ keinem Ermittlungsverfahren stellen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Mainz hat nach Überprüfung der Anzeigen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung von weiteren Ermittlungen abgesehen.

Gegen Böhmermann hatte es nach einer Sendung, wo der Staatsclown die rechtekonservative Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) und deren Vorsitzendem Herbert Kickl durch seinen linken Dreck zog, mehrere Anzeigen gegeben. Böhmermann hatte in der Sendung unter anderem den Aufruf „Nazis keulen“ verwendet, was Zuschauer – und so war es wohl auch gemeint – als Anstachelung zum Mord an nicht-linken Politikern verstanden. Wörtlich sage Böhmermann in seiner linken Trommelshow: „Liebe 3sat-Zuschauer:innen, bitte nicht vergessen: Nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen.“ Auch FPÖ-Chef Kickl hatte dies so verstanden und erklärt, Böhmermann habe mit seinen Äußerungen „zur Tötung von Politikern der FPÖ und AfD aufgerufen“.

Die Staatsanwaltschaft Mainz dagegen sieht keinen hinreichenden „Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten“. Wie viele Anzeigen eingegangen waren, wurde zunächst nicht bekannt.

(SB)