Militärische Angriffspläne gegen Russland - von deutschem Boden?

Na logisch: Keine Ermittlungen gegen abgehörte deutsche Offiziere wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs auf Krim

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Während Björn Höcke wegen der angeblich bewussten Verwendung einer SA-Parole in den Worten „Alles für Deutschland“, die zuvor schon viele Male ohne entsprechende bösartige Unterstellungen von Politikern und Journalisten gebraucht wurde, allen ernstes ein strafrechtliches Tribunal über sich ergehen lassen muss, gelten anderswo wieder einmal grotesk andere Maßstäbe für die deutsche Justiz. So müssen sich die Bundeswehroffiziere, die in einer abgehörten Onlinekonferenz von Februar lupenreine Planspiele eines Angriffskriegs auf russisches Territorium erörterten, eine Sorgen vor strafrechtlichen Ermittlungen machen. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen die vier hochrangigen Bundeswehroffiziere – erwartungsgemäß – eingestellt.

Wer sich hierzulande selbst mit noch so sicherheitsgefährdenden Handlungen und Aussagen aus dem Fenster lehnt, jedoch die moralische Linie der Politik und der transatlantischen Bündnispartner einhält, der scheint hierzulande geradezu bedingungslose juristische Immunität zu genießen, egal welcher Verfehlungen oder gar Verbrechen er sich schuldig macht. Die Offiziere, die sich über eine unzureichend gesicherte Leitung (!) in aller Seelenruhe darüber ausgetauscht hatten, wie man die Krim-Brücke mittels deutscher Taurus-Marschflugkörper angreifen und zerstören könnte – möglichst ohne dass die deutsche Beteiligung herauskäme – begründen im Gegensatz zu dem, was man etwa in Höckes Worte gewohnheitsmäßig hineininterpretiert – einen eindeutigen und lupenreinen Verdacht einer schweren Straftat – eben der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Generalbundesanwalt Jens Rommel jedoch sieht nicht einmal einen Anfangsverdacht.

Fahrlässiges Geschwafel bleibt folgenlos

Die Begründung soll sein, dass es an einem „Bezug zu einem Angriffskrieg“ fehle, da die Ukraine sich gegen einen russischen Angriffskrieg im Rahmen ihres Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 der UN-Charta verteidige. Anderen Staaten – und damit auch Deutschland – sei es somit erlaubt, die Ukraine hierbei zu unterstützen. Dies gelte auch für die 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektierte Krim. Die Ermittlungen werden zwar fortgesetzt, allerdings gegen „unbekannt” und „lediglich” aufgrund der Abhörung des Gesprächs, nicht wegen dessen Inhalt. Was diese politisch offenbar vorgegebene Ausrede auslässt, sind die Tatsachen, dass Deutschland (entgegen früherer anderslautender fahrlässiger Äußerungen der Bundesaußenministerin) eben keine Kriegspartei ist, wobei Angriffe auf fremdes Territorium Deutschland zu einer solchen machen würden; dass gegenüber der Ukraine keinerlei Bündnisverpflichtungen bestehen; und dass deren „Unterstützung“ gerade keinen Einsatz von Angriffswaffen meinen darf.

Nachdem der Skandal Anfang März durch russische Medien bekannt geworden war, waren mehrere Strafanzeigen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen § 13 des Völkerstrafgesetzbuches („Verbrechen der Aggression“) erstattet worden. Das fahrlässige Dahingeplapper von Offizieren, das von jedem jugendlichen Hacker leicht abgehört werden konnte, wird für die Urheber also nun keinerlei Folgen haben – obwohl diese Unachtsameit schlimmstenfalls dazu hätte beitragen können, Deutschland noch tiefer in den Ukraine-Krieg hineinzuziehen und selbst zum möglichen Angriffsziel zu machen. Die Offiziere hatten auch freimütig ausgeplaudert, dass sich bereits viele US-Amerikaner in der Ukraine tummeln würden. Mit alledem hatten sie die erklärte außenpolitische Linie von Bundeskanzler Olaf Scholz, der eine Lieferung von Taurus-Raketen immer wieder kategorisch ausgeschlossen hatte, untergraben. Dies wird nun, zumindest offiziell, keine Konsequenzen haben – wie so vieles andere, was sich Vertreter des Staates leisten dürfen, so lange sie damit auf Linie der politmedialen Erwartungshaltungen bleiben. (TPL)

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