In einer eigenen Resolution hat sich nun auch die Bundesärztekammer dem Chor der Kritiker am Transwahn der Ampel angeschlossen. Die Regierung wurde darin aufgefordert, Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen, die Zweifel an ihrem biologischen Geschlecht äußern, zu limitieren und das „Selbstbestimmungsgesetz“ zu ändern. Beide Beschlüsse wurden bei der Hauptversammlung des Deutschen Ärztetags am Freitag in Mainz gefällt. Der Einsatz von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen sei „eine Form experimenteller Medizin an Kindern, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen, wie die Amputation von Brust oder Penis“, heißt es darin. Es handele sich um irreversible Eingriffe an dem menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen. Diese beeinflussten auch die menschliche Psyche, gerade bei Minderjährigen in der Entwicklung. Die meisten, die Hormone erhielten, wünschten später eine Geschlechtsoperation. Deshalb dürften Pubertätsblocker, Hormontherapien oder Operationen nur im Rahmen „kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen“ gestattet werden.
Zudem müssten die Therapieergebnisse über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachverfolgt werden und die Evaluationsergebnisse in die Überarbeitung der geplanten Behandlungsleitlinie für sogenannte geschlechtsdysphorische Kinder und Jugendliche einfließen. Eingriffe dürften nicht nur „vom Willen eines sich in der Entwicklung befindenden Kindes oder Jugendlichen“ abhängig gemacht werden. Die Sorge um das Kindeswohl müsse überwiegen.
Wieso Widerstand erst jetzt, nachdem das Gesetz angenommen wurde ?
Was das unsägliche Selbstbestimmungsgesetz betrifft, fordern die Ärzte, dass unter 18-Jährige nur mit einer vorherigen fachärztlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik Änderungen zu Geschlecht und Personenstand vornehmen lassen dürfen. Das Gesetz sieht vor, dass sich bereits 14-Jährige nach Lust und Laune und durch bloßen Sprechakt einmal pro Jahr ein neues Geschlecht aussuchen können. Das Selbstbestimmungsgesetz versuche, eine Lösung für innere Konflikte zu finden und behelfe sich mit dem Konstrukt einer „Geschlechtsidentität“. Aus ärztlicher, psychotherapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht sei eine Änderung des Personenstandes „nicht das richtige Instrument, um die Selbstbestimmung der von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Menschen zu gewährleisten und vor Diskriminierung zu schützen“, so der Resolutionstext.
So begrüßenswert dieser Vorstoß ist, muss man sich doch fragen, wieso er erst jetzt erfolgt, einen Monat, nachdem das Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag gepeitscht wurde. Die Kritik an diesem Irrsinn hielt seit fast zwei Jahren an, als der erste Entwurf vorgestellt worden war. Die gewichtige Stimme der Bundesärztekammer hätte dazu beitragen können, den öffentlichen Druck auf die Regierung so weit zu erhöhen, dass es vielleicht komplett fallengelassen worden wäre. Beim blinden Fanatismus der Grünen wäre das zwar kaum zu erwarten gewesen, der Aufschrei der Öffentlichkeit wäre aber sicher lauter ausgefallen. In Schweden und Finnland hat man bereits Abstand von Hormonbehandlungen bei Minderjährigen genommen und Großbritannien, das lange Vorreiter beim Transwahn war, hat die Verabreichung von Pubertätsblockern gestoppt, weil die lebenslangen Folgen dieser Behandlungen nicht abschätzbar seien. Was anderswo längst medizinischer Konsens ist, wird in Ampel-Deutschland wieder einmal missachtet und die Gegenrichtung eingeschlagen. Die Ärztekammer hat dem jahrelang tatenlos zugesehen. Ihr Protest kommt zu spät, kann aber vielleicht wenigstens dazu beitragen, den Rückhalt für das gemeingefährliche Gesetz noch weiter zu untergraben. (JS)