Zugedröhnt im Straßenverkehr: Kein problemlos dank wachsweicher und irreführender "Richtwerte" (Symbolbild:Pixabay)

Straffrei bekifft am Steuer: Legal, illegal, scheißegal

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Genau wie erwartet, hat die völlig überflüssige Teillegalisierung von Cannabis-Konsum durch die Ampel-Regierung zu einem rechtlichen Chaos und einer völligen Verwirrung der Maßstäbe geführt. Ein Grenzwert für Cannabis bzw. Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr wurde nicht ins Gesetz aufgenommen. Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe hatte jedoch 3,5 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum empfohlen. Dies sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Letzten Monat hatte das Amtsgericht Dortmund einen Autofahrer freigesprochen, der eben diese THC-Konzentration von 3,5 ng/ml im Blut hatte und dabei die Empfehlung der Expertengruppe als Richtwert genommen, nicht den aktuell angewendeten Grenzwert von 1,0 ng/ml.

Ein noch nicht gesetzlich verankerter Wert wurde somit als juristische Richtschnur verwendet. Das Gericht interpretierte das Gutachten der Arbeitsgruppe einfach als „antizipiertes Sachverständigengutachten“. Zudem habe der Gesetzgeber mit § 44 KCanG explizit geregelt, dass die Ermittlung und Festlegung eines neuen Grenzwerts mittels einer ebensolchen Arbeitsgruppe erfolgen solle, der Gesetzgeber mithin auch beabsichtige den im Gutachten empfohlenen Grenzwert von 3,5 ng/ml in die Gesetzesänderung zu übernehmen. Es wurde also ein Urteil nach Maßstäben gefällt, von dem man annahm, dass sie in naher Zukunft einmal gelten würden.

Großzügig über Missbrauch hinweggesehen

Damit hat die Regierung die Rechtsunsicherheit geschaffen, vor der von Anfang an gewarnt worden war. Denn andere Gerichte können nach wie vor den Maßstab von 1,0 ng/ml anwenden, sodass schon jetzt, knappe sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, niemand mehr weiß, woran er ist. Dem einen droht der Führerscheinentzug bei diesem, dem anderen bei jenem Grenzwert. Zudem zeigt sich eine beunruhigende Bagatellisierung des Cannabiskonsums. Über Drogenmissbrauch wird faktisch – zumindest teilweise – großzügig hinweggesehen.

Während bei Alkoholkonsum immer rigidere Grenzwerte eingeführt werden und jederzeit der Entzug der Fahrerlaubnis droht, gilt Cannabiskonsum durch die seit Jahren anhaltende Verharmlosungskampagne mittlerweile geradezu als Kavaliersdelikt, obwohl hier nicht als Nebeneffekt, wie beim Alkohol, sondern mit voller Absicht ein Rauschzustand herbeigeführt wird, der das Führen eines Fahrzeugs zur Gefahr macht. Es handelt sich also nicht nur um Missbrauch, sondern um bewussten Gebrauch einer Droge. Dass die Ampel nicht von Anfang an zumindest verbindliche Grenzwerte in den Gesetzestext aufgenommen hat, wenn man schon nichts Wichtigeres zu tun hatte, als es überhaupt einzuführen, zeigt auch hier wieder deren völlige Fahrlässigkeit und Inkompetenz. (TPL)

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