Urteil (Bild: shutterstock.com/Gorodenkoff)

Jugendliche Tottreter des 33-jährigen Magdeburger müssen nicht in Haft

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Vor einer Woche prügelten drei „Jugendliche“ im Alter von 14 und 16 Jahren einen 33-jährigen Stahlbetonarbeiter in Magdeburg so brutal zusammen, dass dieser vier Tage nach der Auseinandersetzung an seinen schweren Kopfverletzungen starb. Das ist Deutschland: 
Alle drei Täter, die von der Polizei mehrfach verhört wurden, sind noch auf freiem Fuß. Der Richter sieht keinen Tötungsvorsatz.

„Der zuständige Ermittlungsrichter hatte keinen Tötungsvorsatz angenommen, die Tat zunächst als gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung bewertet und deswegen unter den engeren Voraussetzungen für Untersuchungshaft gegen Jugendliche nach Paragraf 72 Jugendgerichtsgesetz keinen Haftbefehl erlassen“, erklärt der zuständige Oberstaatsanwalt gegenüber der Bildzeitung. Dies zeigt einmal mehr, in welchem verlorenen Land wir leben, wenn festgestellt wird, dass trotz unfassbarer Brutalität die Täter zu jung für die U-Haft sein – und schwerste Attacken auf den Kopf nicht auf Tötungsvorsatz schließen lassen.

Laut dem Bekannten war das Opfer Steve Z. gegen 1.30 Uhr nachts mit seinem Hund unterwegs. Auch ein leicht geistig behinderter 30-jähriger Freund von Steve, der im gleichen Haus wohnt, sei dabei gewesen. Die beschuldigten 14- bis 16-jährigen Jugendlichen gingen offenbar auf Steve Z. los, als er seinen Freund schützen wollte und prügelten mit massiver Gewalt auf ihn ein. Die beiden Männer konnten fliehen und die Rettungskräfte rufen, mussten aber beide in ein Krankenhaus gebracht werden. In der Klinik stellten Ärzte bei dem 33-Jährigen lebensbedrohliche Verletzungen fest. Am Dienstag nun verstarb das 33-jährige Opfer, während seine Totschläger nach wie vor auf freiem Fuß herumflanieren.

Das ist der dritte Fall eines verstorbenen Prügelopfers durch sogenannte „Jugendliche“ binnen kürzester Zeit. Und auch im aktuelle Fallwird die Herkunft der Täter nicht genannt. Darüber hinaus das altbekannte Spiel unserer Justiz: Nach mehrfacher Vernehmung folgte der zuständige Haftrichter nicht dem  gestellten Haftantrag gegen die brutalen Jugendlichen.

(SB)

 

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