Bei einigen dauert es ja immer etwas länger, bis sie zu der richtigen Erkenntnis kommen:
Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Gitta Connemann, hält Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nach ihrer Kritik am Vorgehen der israelischen Armee in Rafah für nicht mehr tragbar. „Diese Täter-Opfer-Umkehr, die betrieben wird von der Bundesministerin des Äußeren in Deutschland, ist nicht zu ertragen und aus meiner Sicht einer Außenministerin nicht würdig“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe dem TV-Sender „Welt“ am Freitag. „Für mich ist Annalena Baerbock als Außenministerin nicht tragbar.“
Nachdem der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant am Donnerstag die Entsendung weiterer Truppen nach Rafah und eine Intensivierung des Einsatzes angekündigt hatte, hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ihre Kritik am Einsatz in Rafah verschärft. „Ich bin zutiefst besorgt über das aktuelle Vorgehen der israelischen Armee in Rafah“, teilte sie mit. „Die Menschen dort wissen weder ein noch aus, und haben keine sicheren Orte mehr, an die sie fliehen können. Der Schutz der Zivilbevölkerung muss aber höchste Priorität haben. Das ist im Moment nicht zu erkennen“, so Baerbock.
Deutschlands Staatsräson bedeute, für die Sicherheit des Staates Israel einzustehen. „Sie bedeutet auch, alles dafür zu tun, dass sich Israel in diesem Krieg nicht selbst verliert“, so die Außenministerin. Die militärische Selbstverteidigung müsse „der terroristischen Hamas gelten muss und nicht unschuldigen palästinensischen Kindern, Frauen und Männern“. Zugleich erklärte Baerbock, dass die Hamas das Leid der Menschen in Gaza sofort beenden könne.
Connemann findet die Erklärung der Außenministerin zu einseitig. Auf der einen Seite von Staatsräson zu sprechen, aber auf der anderen Seite Israel auch im Stich zu lassen sei ihrer Ansicht nach „eine neue Dimension auch tatsächlich an Haltungslosigkeit“. Nach dem Hamas-Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 habe es vom israelischen Botschafter nur eine einzige Bitte gegeben: „Bitte lasst uns nicht im Stich.“ Doch genau das tue Annalena Baerbock, so Connemann.
Jeder habe das Recht, Israel zu kritisieren. Israel sei eine Demokratie und könne damit umgehen. „Aber Israel jetzt zum Täter zu machen und aus Terroristen, die übrigens in furchtbarer Art und Weise nicht nur Geiseln behandelt haben, sondern Abertausende ermordet haben, zu Opfern zu machen, das ist unerträglich.“
Frau Connemann hat völlig recht. So lange die islamischen Lumpen der Hamas noch israelische Geiseln gefangen halten, so lange nicht JEDER, der an diesem Massaker beteiligt ist, ihn verteidigt oder relativiert, zur Rechenschaft gezogen wurde, hat Israel alles Recht der Welt so zu handeln, wie es die Armee gerade macht. Frau Baerbock sollte sich was schämen. Aber das kann sie wohl gar nicht, denn dazu gehört Anstand. (Mit Material von dts)
Und hier noch mal für alle Hamas-Hirnis und Pali-Fans, die ihren widerwärtigen Judenhass feige hinter angeblichen Netanjahu-Kritiken und Geschwafel über die zionistische Gefahr verbergen und ernsthaft von Völkermord reden, wenn die Israelis zurückschlagen ein paar interessante Hinweise von Emrah Erken auf X:
Völkermord ist ein juristischer Begriff, der in Art. II des Internationalen Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definiert wird.
Ich zitiere: «In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe; b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind; e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.»
Quelle: https://lex.weblaw.ch/lex.php?norm_id=0.311.11&source=ir&lex_id=9998
Wie man oben sehen kann, gibt es mehrere Tatbestandsvarianten, um das Vorliegen eines Genozids zu bejahen. Sehr wesentlich ist dabei, dass die verschiedenen Handlungen, die einen Völkermord darstellen könnten, in der Absicht begangen werden müssen, um eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die Absicht, ein Volk ganz oder teilweise zu zerstören, ist damit die Grundvoraussetzung. Fehlt es an dieser Zerstörungsabsicht, liegt kein Völkermord vor.
Mit anderen Worten reicht die oben aufgeführte «Tötung von Mitgliedern einer Gruppe» allein nicht aus. Wie man aus dem Konventionstext entnehmen kann, geht es dabei auch nicht um eine konkrete Zahl. Eine solche ist in der Konvention nicht einmal aufgeführt. Das bedeutet: Selbst wenn sehr viele Menschen beispielsweise aufgrund eines Konflikts umkommen, muss nicht unbedingt ein Völkermord vorliegen, wohingegen das Töten einer wesentlich kleineren Zahl von Menschen durchaus Völkermord sein kann, wenn die erwähnte Zerstörungsabsicht gegeben ist.
Die letzte Tatbestandsvariante (Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe) zeigt zudem, dass ein Völkermord sogar dann vorliegen kann, wenn überhaupt niemand getötet wird! So wurde beispielsweise das Überführen von Kindern von Fahrenden (Sinti / Roma) in Schweizer Familien im Rahmen des Projekts «Kinder der Landstrasse», welches in der Schweiz bis anfangs der Siebziger Jahre lief, in einem später erstellten Rechtsgutachten als Völkermord eingestuft. Nach meinem Kenntnisstand wurde bei diesem Völkermord niemand umgebracht. Die vorerwähnte Zerstörungsabsicht war aber gegeben. Mit anderen Worten bedeutet Völkermord nicht automatisch «viele Tote». Diese erforderliche Zerstörungsabsicht ist bei den Handlungen der israelischen Armee im Rahmen ihrer Offensive im Gaza nicht einmal erkennbar.
Die Absicht der israelischen Armee ist die Zerschlagung der #Hamas und die Befreiung der Geiseln und nicht die teilweise oder ganze Zerstörung der Bevölkerung von Gaza. Natürlich sterben bei dieser Offensive auch unbeteiligte Menschen wie in jedem Krieg. Das ist allerdings noch lange kein Völkermord, selbst wenn die von der Hamas angegebenen Opferzahlen stimmen würden, weil die Absicht Israels nicht auf die Zerstörung der dort ansässigen Bevölkerung ausgerichtet ist. Ganz anders sieht es aus beim Pogrom vom 7. Oktober 2023. Die entsprechenden Tathandlungen erfolgten ganz klar mit der Absicht, zumindest einen Teil der israelischen Bevölkerung zu zerstören. Diese Genozidabsicht ist auch der Hamas-Charta zu entnehmen.
Ich zitiere aus Art. 7 der Hamas Charta: Auch wenn die Verbindungen weit voneinander entfernt waren und die Hindernisse, die von den Lakaien des Zionismus den Kämpfern in den Weg gelegt wurden, die Fortsetzung des Kampfes behinderten, strebt die islamische Widerstandsbewegung nach der Verwirklichung des Versprechens Allahs, egal wie lange es dauern sollte. Der Prophet, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, hat gesagt: „Der Tag des Gerichts wird erst kommen, wenn die Moslems gegen die Juden kämpfen (die Juden töten) und der Jude sich hinter Steinen und Bäumen verstecken wird. Dann wird der Jude sich hinter Steinen und Bäumen verstecken. Die Steine und Bäume werden sagen: O Moslems, o Abdulla, hinter mir ist ein Jude, kommt und tötet ihn. Nur der Gharkad-Baum (offensichtlich eine bestimmte Art von Baum) würde das nicht tun, weil er einer der Bäume der Juden ist.“ (Überliefert von al-Bukhari und Moslem).“ Siehe: https://avalon.law.yale.edu/20th_century/hamas.asp
Die Zerstörungsabsicht, die für den Völkermord gegeben sein muss, ist – wie zu sehen – bereits aus dem Gründungsdokument der #Hamas zu entnehmen. Wie man aus dieser Bestimmung entnehmen kann, verfolgt die Hamas damit nicht «nur» die Absicht, sämtliche Bürger Israels zu ermorden, sondern alle Juden weltweit.