Das ist unser deutscher „Rechtsstaat“: Wenn man die „Richtigen“ beleidigt, ist alles erlaubt. So kommt ein Starnberger Unternehmer mit Freispruch davon, nachdem er einen AfD-Politiker in den sozialen Medien als „A….loch“ bezeichnet.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner kritisierte 2023 den Corona-Terror des SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach und schrieb zu dessen gemeingefährlichen Corona-Impbooster-Show: „Wie schaut’s eigentlich mit dem nächsten Boost bei den – nach meinem Empfinden gar nicht mehr allzu zahlreich vorhandenen – Impflamisten & Coronahysterikern aus?“ Seinen Post zierte eine Karikatur, die den Minister Lauterbach als Totenkopf darstellt.
Der Starnberger Unternehmer Patrick W. glaubte offensichtlich, Lauterbach verteidigen zu müssen und kommentierte Brandners Beitrag unter einem Pseudonym mit dem Wort „Arschloch“.
Ein halbes Jahr später bekam der anonyme Held eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zugesandt. Dagegen legte W. Einspruch ein. Bei der 15-minütigen Gerichtsverhandlung in der vergangene Woche endete der Zauber für den heldenhaften W. nach 15 Minuten mit einem Freispruch wegen eines Formfehlers. Denn der Strafantrag des Bundestagsabgeordneten wurde nur per Mail gestellt, ist damit vor Gericht nicht zulässig. W. freut sich nun und kommentiert schlitzohrig: „Ich bin froh über den Ausgang. Den Kommentar habe ich gemacht. Allerdings kann ich nichts dafür, wenn sich Herr Brandner dadurch angesprochen fühlte.“
Brandner erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, er habe keine Kenntnis von dem Verfahren gehabt und sein auch nicht als Zeuge geladen gewesen. Derartige Beleidigungen würden von seinem Büro gesammelt, dementsprechend habe er nicht von jedem Strafantrag Kenntnis. Dass der Sachverhalt als solcher nicht verhandelt wurde, bezeichnete der AfD-Politiker als „bedauerlich.“
Dass solche Verfahren ganz anders ausgehen – gehört der Kläger nur zur „richten“ Partei – zeigt der Beleidigungs-Fall gegen den 79-jährigen Ex-Richter Werner Heinrich. Dieser wurde in der vergangene Woche vom Amtsgericht Reutlingen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Schmäh-Gedicht über Robert Habeck auf Facebook geteilt hatte.
(SB)