Gerichtsverfahren beendet wohl die Impfpflicht
Am morgigen Mittwoch, den 29. Mai, findet ein Gerichtsverfahren statt, das die Bundeswehr letztlich dazu bewegt haben dürfte, die Duldungspflicht fallen zu lassen, weil für diese schlicht keine Argumente vorliegen und auch nie vorgelegen haben. Insgesamt 70 Soldaten hat die Bundeswehr aufgrund von Gehorsamsverweigerung entlassen, wie die Epoch Times berichtet:
“Bis Mai letzten Jahres wurden 70 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen, weil sie eine Impfung gänzlich verweigert haben. Diese Aussage ist Teil einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge an das Verteidigungsministerium. Er wollte auch wissen, wie viele Disziplinarmaßnahmen insgesamt wegen einer Verweigerung eingeleitet wurden. Doch darauf hatte das Ressort von Boris Pistorius (SPD) keine Antwort, weil diese Zahlen nicht erfasst würden.”
Epoch Times
Rehabilitation und Wiederaufnahmeverfahren
Ich fordere eine umgehende Rehabilitation sämtlicher Soldaten, die wegen angeblicher Gehorsamsverweigerung verfolgt wurden. Alle Strafverfahren sind wieder aufzunehmen und alle Verurteilten sind freizusprechen und zu entschädigen. Gleiches gilt für jegliche Disziplinarmaßnahmen, auch diese sind aufzuheben, etwaige Folgen müssen rückgängig gemacht werden.
Die Duldungspflicht war von Anfang an rechtswidrig, unsinnig und hat darüber hinaus die Wehrkraft der Bundeswehr zersetzt. Im Vergleich zum Jahr 2020 sind die festgestellten Coronainfektionen bei der Bundeswehr im Jahr 2022 bis zum Stichtag 17. Mai 2022, nur bis zu diesem liegen Zahlen vor, hochgerechnet auf das Jahr 2022 um 4.360 % gestiegen.
Ich habe selbst Soldaten in Sachen Duldungspflicht vertreten und beraten und aufgrund dessen vor einiger Zeit eine Anfrage beim Verteidigungsministerium gestellt, welche mir zunächst nicht beantwortet wurde. Erst nach Klageandrohung hat mir die Bundeswehr die Zahlen übermittelt.
Corona-Infektionen explodieren nach Start der Impfkampagne bei der Bundeswehr
Mit E-Mail vom 14. April 2023 habe ich die Bundeswehr auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes dazu aufgefordert, mir nachfolgende Fragen zu beantworten:
“1. Wie haben sich die Krankheitszahlen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
2. Wie hat sich die Krankheitsquote der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
3. Wie hat sich die Anzahl der Coronaerkrankungen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2020-2022 entwickelt?
4. Wir hat sich die Zahl der festgestellten Impfschäden der Soldaten der Bundeswehr – bezüglich sämtlicher Impfungen – in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
5. Wie viele Impfschäden in Bezug auf die Coronaimpfung wurden bei Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2021-2022 festgestellt und wie viele Verdachtsfälle gab es?”
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Auszug aus der Antwort der Bundeswehr zur Frage 3:
“Mit Stand 17.05.2022 wurden folgende Zahlen erkrankter Patienten für die Jahre 2020-2022 gemeldet:
- für das Jahr 2020 3.158 erkrankte Patienten,
- für das Jahr 2021 10.089 erkrankte Patienten
- für das Jahr 2022 51.631 erkrankte Patienten.”
Antwort der Bundeswehr
Auf Rückfrage meinerseits dahingehend, ob es sich bei den obigen erkrankten Patienten – ob nun tatsächlich erkrankt oder nur positiv getestet lasse ich außen vor – ausschließlich um Corona-Patienten gehandelt hat, wurde mir mit E-Mail vom 24. August 2023 mitgeteilt, dass dem so ist.
Bei den obigen Zahlen ist zu beachten, dass sich die 51.631 Covid-Fälle im Jahr 2022 nur auf den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 17. Mai 2022 beziehen. Danach wurden keine weiteren Zahlen mehr erhoben. Auf das ganze Jahr 2022 hochgerechnet ist die Anzahl der Covid- Diagnosen bei der Bundeswehr im Vergleich zum Jahr 2020, als es noch keine Impfkampagne gab, um 4.360 % gestiegen, was meine Kollegin Rechtsanwältin Beate Bahner für ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht berechnet hat.
Die Bundeswehr wurde krankgeimpft, Soldaten, die sich geweigert haben, an diesem wahnsinnigen Experiment teilzunehmen, wurden dienstrechtlich und strafrechtlich verfolgt und an den Pranger gestellt.
Sämtliche zu Unrecht wegen Gehorsamsverweigerung verfolgten Soldaten – sie wurden alle zu Unrecht verfolgt – sind umgehend zu rehabilitieren und zu entschädigen!